Changsha. Er hatte Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel in China getroffen. Nun wurde der Rechtsanwalt Jiang Tianyong verurteilt.

Ein Volksgericht in Changsha (Provinz Hunan) befand den 46-jährigen Jiang Tianyong am Dienstag der „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ für schuldig. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für den Bürgerrechtsanwalt eingesetzt.

Er hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und noch vor einem Jahr den damaligen Wirtschafts- und heutigen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) bei ihren Besuchen in Peking getroffen. Jiang Tianyong hatte beide über die angespannte Menschenrechtslage in China informiert.

Beobachter zweifeln Rechtmäßigkeit an

Das Urteil stieß auf deutscher und internationaler Seite auf Empörung. Der Botschafter in Peking, Michael Clauß, bekräftigte „ernste Sorgen über die Rechtmäßigkeit des Prozesses“. „Dazu gehörten die Verweigerung eines Anwalts seiner Wahl und die Tatsache, dass er offensichtlich durch ein im chinesischen Fernsehen gesendetes „Geständnis" vorverurteilt wurde, bevor der Prozess begonnen hatte.“

Die Umstände und die mangelnde Achtung der Rechte des Angeklagten „stellen die Fairness des Urteils zweifellos in Frage“, hieß es in einer seltenen Erklärung auf der Webseite der Botschaft. Berlin werde weiter „aktiv Interesse“ am Schicksal von Jiang Tianyong zeigen, betonte der Botschafter ferner.

Human Rights Watch: „Verhöhnung der Gerechtigkeit“

Auch Menschenrechtsorganisationen übten scharfe Kritik. Es sei wie andere jüngste Prozesse gegen Anwälte in China eine „Verhöhnung der Gerechtigkeit“, sagte Maya Wang von Human Rights Watch in Hongkong. Mit einem US-Präsidenten Donald Trump müsse jetzt Deutschland die Führung übernehmen und den Druck auf China erhöhen. „Ein China, das die Menschenrechte verletzt, bedroht auch die Werte, die den Deutschen lieb sind“, sagte Wang.

In der Verhandlung vor drei Monaten hatte sich Jiang Tianyong als schuldig im Sinne der Anklage bekannt. Doch sahen Menschenrechtler und seine Ehefrau ein erzwungenes Geständnis. „Ich kann es nicht akzeptieren“, sagte Jin Bianling der Deutschen Presse-Agentur. „Jiang Tianyong ist unschuldig.“ Es gebe Informationen, dass ihr Mann in Haft „gefoltert“ worden sei. Die Ehefrau war 2013 mit der heute 15-jährigen Tochter vor der ständigen Bedrohung durch die chinesische Staatssicherheit in die USA geflüchtet.

Anwalt hatte heikle Fälle übernommen

Amnesty sah einen „Scheinprozess“ und forderte seine Freilassung. „Das ungerechte Urteil ist ein Lehrbuchbeispiel für die systematische Verfolgung jener, die mutig genug sind, heute die Menschenrechte in China zu verteidigen“, sagte William Nee von Amnesty.

Jiang Tianyong hat seit mehr als einem Jahrzehnt prominente und heikle Menschenrechtsfälle übernommen. Er vertrat auch den blinden „Barfußanwalt“ Chen Guangcheng, der 2012 in die US-Botschaft geflüchtet war und ausreisen durfte. Die Festnahme des Juristen nur drei Wochen nach einem Treffen mit Gabriel im November 2016 in Peking war ein Höhepunkt der seit Juli 2015 laufenden Verfolgungswelle gegen mehr als 300 Anwälte, Kanzleimitarbeiter, Aktivisten und Verwandte.

Jiang Tianyong befürchtete Folter

Das Gericht warf ihm vor, „er habe eine große Anzahl von Erklärungen abgegeben, um Abteilungen der chinesischen Regierung, Justizorgane und das nationale Rechtssystem anzugreifen und zu diffamieren“, wie die Staatsagentur Xinhua aus dem Urteil zitierte.

Indem Jiang Tianyong Kooperationsbereitschaft zeigte, ein Geständnis ablegte und auf eine Berufung verzichtete, wollte der Anwalt offenbar einer härteren Strafe entgehen. Nach Angaben von Menschenrechtlern hatte der Anwalt seinen Freunden vor der immer befürchteten Festnahme gesagt, sie mögen ihm verzeihen, „wenn ich in Haft Dinge sage, die ich nicht meine“. Er fürchtete demnach, gefoltert zu werden. (dpa)