München. Ein Münchner postet Fotos auf Facebook, die Fahnen und Symbole kurdischer Kämpfer gegen den IS zeigen. Dann steht die Polizei bei ihm.

Ermittlungen in München lösen Verwunderung und Empörung aus: Am Montagmorgen gab es eine Hausdurchsuchung bei einem Doktoranden der Uni München und Marxisten. Grund dafür waren Fotos, die er gepostet hatte. Darauf waren Fahnen schwenkende Kurden zu sehen, die gegen den IS kämpfen. Die türkische Regierung setzt sich dafür ein, dass der Westen sie als Terrororganisationen einstuft, und das Verfahren ist eine Probe für einen härteren Kurs Deutschlands.

Vier Facebook-Postings sind es, die ein Münchner Kriminaloberkommissar bei der Sichtung des Facebook-Profils des 31-jährigen Halbtürken Kerem Schamberger entdeckt hat und die nun am Montag Ermittler mit Untersuchungsbeschluss in seine Wohnung führten. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, die Ermittlungen würden von Amts wegen geführt. Es habe keine Anzeige gegeben.

Vier Postings in der Begründung

Auf einem der Fotos ist etwa zu sehen, dass zwei Kämpferinnen vor einer Fahne der „Frauenverteidigungseinheiten“ YPJ stehen, die als Teil der „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) in Syrien gegen den IS gekämpft haben und dabei von der US-geführten Allianz unterstützt wurden.

Solche Fotos gab es mit den Erfolgen gegen die Terrormiliz in den vergangenen Wochen viele. Für die Staatsanwaltschaft München I ist das Zeigen eines solchen Fotos auf Facebook offensichtlich bereits Anhaltspunkt für ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Nach Schambergers Informationen aus dem September hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 190 Personen inititiert, weil sie Posts von ihm geteilt haben. Eine Betroffener bestätigte unserer Redaktion, deswegen zu einer Anhörung geladen worden zu sein. Das Verfahren gegen ihn sei eingestellt unter der Annahme, das Posting gelöscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft München erklärte auch auf mehrfaches Nachfragen, auch keine überschlägige Angaben zur Zahl von Verfahren machen zu können. Laut Bayerischem Rundfunk gab es bereits Mitte August Durchsuchungen.

In dem Untersuchungsbeschluss gegen Schamberger, den er öffentlich gemacht hat, geht es um vier Postings, die wir hier abbilden. In Reaktionen auf Facebook und Twitter gibt es Empörung über das Vorgehen der deutschen Justiz, aber auch Lob türkischstämmiger Nutzer für die Polizei, die „ihre Arbeit gegen einen PKK-Fanboy“ mache.

Türkei drängt auf Einstufung als Terroristen

Auf den Bildern sind auch die Symbole der Volksverteidigungseinheiten (YPG) und der syrischen „Partei der Demokratischen Union“ (PYD) zu sehen, deren bewaffneter Arm die YPG ist. Die Türkei setzt die YPG mit der PKK gleich und hält sie für eine terroristische Einheit, hat aber USA, Deutschland und andere westliche Länder bisher nicht überzeugen können, der formalen Einstufung zu folgen.

Trotzdem lösten diese Fotos mit den Symbolen nun den Einsatz bei Schamberger aus. Es wurden Handy, Laptop und USB-Sticks beschlagnahmt, erklärte er unserer Redaktion. Schamberger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung ist und verfügt über einen Presseausweis des DJV, nennt sich aber auch „politischer Aktivist“ und „politischer Berichterstatter“.

In einem Blog berichtet er über die Entwicklung in kurdischen Gebieten. Der Hintergrund der Ermittlungen nun ist eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums am Jahresanfang: Seither können auch Symbole von nicht verbotenen Organisationen verboten sein.

Liste verbotener Symbole im März erweitert

In einem Rundschreiben an die Länder hatte das Ministerium die Liste von Symbolen erweitert, die gegen das PKK-Verbot verstoßen. „Fahnen und Symbole legal tätiger Vereine“ seien dann verboten, wenn sie von einer bereits verbotenen Vereinigung in einer Weise verwandt werden, dass sie deren Zusammenhalt fördern oder propagandistisch auf deren Ziele hinweisen.

Diese Verbindung ist manchmal offensichtlich: Nach der Eroberung der IS-Hochburg Rakka hatte es etwa Fotos von kurdischen Kämpfern mit einem riesigem Porträt des PKK-Führers Öcalan gegeben. Im Durchsuchungsbeschluss heißt es auch, es handele sich um Unterorganisationen der PKK, die abhängig von den Vorgaben der Gesamtorganisation seien.

Zum Teil waren Schambergers Postings dokumentarisch, so zeigte er etwa eine Fahne und schrieb dazu, sie werde vom Bundesinnenministerium als Terrorsymbol gewertet.

„Lächerlichkeit der Verbote deutlich machen“

In einem Posting vom Juni bettelte der Marxist aber auch förmlich um ein Verfahren: „Ergreift endlich Maßnahmen gegen den Inhaber dieses FB-Profils, weil hier ständig die Symbole „terroristischer Organisationen“ gezeigt werden.“ Sein Ziel: Mit einem Prozess die „Lächerlichkeit dieser Verbote deutlich machen“. Mit dem Vorgehen gegen derartige Symbole mache sich Deutschland zum Handlanger türkischer Interessen und der AKP-Diktatur, findet er.

Verboten ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz etwa auch, den geflügelten Totenkopf und den Schriftzug „Hells Angels“ in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die „Hells Angels“ sind auch selbst als Organisation verboten. Trotzdem ist das Zeigen von Fotos von Hells Angels mit diesen Symbolen zur Berichterstattung oder zur Dokumentation in der Regel zulässig. (law)