Brüssel. Die EU droht England beim Thema Brexit: Wenn es in zwei Wochen keine Grundsatzeinigung gebe, können geplante Gespräche nicht beginnen.

  • Die EU wünscht sich eindeutige Fortschritte beim Thema Brexit
  • Sie setzt Großbritannien daher eine Frist von 14 Tagen
  • Spätestens bis dahin soll es eine Grundsatzeinigung geben

Die EU setzt Großbritannien eine Frist von zwei Wochen, um Zugeständnisse in den Brexit-Verhandlungen zu machen. Wenn es innerhalb von 14 Tagen keine Grundsatzeinigung über die Rahmenbedingungen für den Austritt gebe, werde man im Dezember nicht wie geplant mit den Gesprächen über die künftigen Beziehungen der EU zu Großbritannien beginnen können, machte EU-Chefunterhändler Michel Barnier am Freitag nach der sechsten Verhandlungsrunde deutlich.

Verhandelt wurde in den vergangenen beiden Tagen erneut über die britischen Finanzverpflichtungen, den künftigen Status der nordirisch-irischen Grenze sowie die Frage, wie nach dem Brexit die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien gesichert werden sollen.

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    Gespräche sollen im Dezember beginnen

    Eindeutige Fortschritte in diesen Bereichen sind für die EU Voraussetzung dafür, dass über die künftigen Beziehungen der EU zu Großbritannien gesprochen wird. Damit sollte eigentlich im Dezember begonnen werden können.

    Barnier machte am Freitag klar, dass es noch in allen Bereichen offene Fragen gibt. Der britische Verhandlungsführer David Davis forderte die EU erneut zu Flexibilität auf und sprach von der Notwendigkeit politischer Diskussionen.

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      Beziehungen müssen bis März 2019

      Wie künftig die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien aussehen, muss eigentlich bis Ende März 2019 geklärt sein. Wenn es bis dahin keine Verständigung oder keinen Rückzug vom Brexit gibt, scheidet das Vereinigte Königreich mit potenziell schwerwiegenden Folgen vor allem für die Wirtschaft ungeregelt aus der Europäischen Union aus.

      Zu den heikelsten Fragen der Verhandlungen zählen die sogenannte Abschlussrechnung. Von der EU wird gefordert, dass London für alle als EU-Mitglied eingegangenen finanziellen Verpflichtungen aufkommt. Sie sollen sich auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag belaufen. (dpa)