Berlin. Nach einer Woche haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Ruhetag. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

Arbeitnehmer müssen unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten und haben kein Recht auf einen Ruhetag, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Az. C-306/16).

„Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Hintergrund war die Klage eines Beschäftigten in Portugal. Der Mann hatte an sieben Tagen hintereinander arbeiten müssen und forderte für den siebten Tag ein Überstundengeld. Darauf habe der Kläger aber laut Unionsrecht keinen Anspruch, wie die Richter nun urteilten. (les)