Madrid. Die spanische Regierung reagiert auf die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens. Die Regionalregierung in Barcelona wird abgesetzt.
Zur Beendigung der Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien will die spanische Regierung unter anderem die Regionalregierung absetzen und das Parlament in Barcelona auflösen. Das Hauptziel der geplanten Zwangsmaßnahmen sei die Ausrufung von Neuwahlen in der Region innerhalb von sechs Monaten, erklärte Ministerpräsident Mariano Rajoy am Samstag nach einem außerordentlichen Treffen des Ministerrats in Madrid.
Die Anhänger der katalanischen Autonomie-Bewegung wollen sich am Samstagabend in Barcelona zu einer Großkundgebung versammeln.
Die Maßnahmen müssen vom Senat gebilligt werden, wo die konservative Volkspartei (PP) von Rajoy die Mehrheit hat. Die zweite Parlamentskammer wird voraussichtlich am Freitag nächster Woche zu einem Sondertreffen zusammenkommen, um über die Maßnahmen abzustimmen.
Autonomie und die Selbstverwaltung Kataloniens werden nicht aufgehoben
Rechtliche Grundlage ist der Artikel 155 der spanischen Verfassung. Die bisher noch nie angewandte Regelung ermächtigt Madrid, „die notwendigen Mittel zu ergreifen“, um eine autonome Region zur Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten zu zwingen.
Die Autonomie und die Selbstverwaltung Kataloniens würden aber nicht aufgehoben, sagte Rajoy. „Es war nicht unser Wunsch und auch nicht unsere Absicht, den Artikel 155 der Verfassung einzuleiten“, sagte der Ministerpräsident. „Wir hatten aber keine andere Wahl.“
Der spanische Ministerrat war am Vormittag zu Beratungen über die Zwangsmaßnahmen zusammengekommen.
Artikel 155 der Verfassung wurde zuvor noch nie angewandt
Puigdemont hatte am Donnerstag die ultimativ gestellte Forderung zurückgewiesen, die Pläne für einen eigenen Staat zu stoppen und in der Region im Nordosten Spaniens die Rechtmäßigkeit wiederherzustellen.
Rechtliche Grundlage der Zwangsmaßnahmen ist der Artikel 155 der spanischen Verfassung. Die bisher noch nie angewandte Regelung ermächtigt Madrid, „die notwendigen Mittel zu ergreifen“, um eine autonome Region zur Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten zu zwingen. (dpa)