Mainz. Bewährungsstrafe für den künftigen AfD-Bundestagsabgeordneten Münzenmaier nach einem Überfall auf Mainz 05-Fans. „Ein Witz“, sagt er.

Für seine Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans ist der neu in den Bundestag gewählte rheinland-pfälzische AfD-Politiker Sebastian Münzenmaier zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Münzenmaier sich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Der 28-Jährige, der Spitzenkandidat seiner Partei in Rheinland-Pfalz war, erklärte, das Urteil sei eine „Unverschämtheit“, „reine Spekulation“ und „ein Witz“.

Münzenmaier hat nach Ansicht des Gerichts anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern geholfen, vor fünf Jahren Fans des Fußballvereins Mainz 05 aufzulauern und sie zu verprügeln. Dabei soll er die Ortsunkundigen an einer Tankstelle abgeholt und zum Stadion gebracht haben. Dort sei die Attacke „mit Wissen und Wollen“ von Münzenmaier geschehen, sagte Richterin Anne Werner. Münzenmaier muss auch 10.000 Euro Strafe zahlen. Der Überfall auf die Mainzer Fans in der Nacht zum 18. März 2012 war von langer Hand geplant, wie zahlreiche Zeugen vor Gericht erklärten.

Staatsanwaltschaft hatte acht Monate gefordert

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte sich für acht Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen. Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Münzenmaier schwieg vor Gericht. Bei Wahlkampfveranstaltungen sagte der 28-Jährige mehrfach, er sei „ein friedlicher Fußballfan“ und habe sich „nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt“.

Der rheinland-pfälzische AfD-Spitzenkandidat Sebastian Münzenmaier auf der Anklagebank im Amtsgericht in Mainz.
Der rheinland-pfälzische AfD-Spitzenkandidat Sebastian Münzenmaier auf der Anklagebank im Amtsgericht in Mainz. © dpa | Boris Roessler

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Mandat des AfD-Politikers. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung hingegen ist ein Vergehen.

Münzenmaier hatte mehrfach mit Beteiligten telefoniert

Münzenmaier ist bislang nicht vorbestraft. Auch seit dem Überfall seien keine Vorfälle mehr bekannt geworden, sagte Richterin Werner. Das Urteil wäre ihrer Aussage nach milder ausgefallen, wenn Münzenmaier vor Gericht ausgesagt hätte.

Dem Gericht lagen aber Protokolle aus WhatsApp-Chats, SMS, E-Mails, Funkzellendaten und Fotos vor, die sowohl bei Münzenmaier als auch den Zeugen gefunden wurden. So telefonierte Münzenmaier am Tattag etwa mehrfach mit denjenigen der Gruppe, die den Mainzer Fans auflauerten. Diese Telefonate hatten sicherlich Bezug zu dem Geschehen, meinte Richterin Werner. Münzenmaier habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass er an der Schlägerei beteiligt war. (dpa)