Berlin. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material ist stark gestiegen.

  • 1353 Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie zählen deutsche Behörden für 2016
  • Für das laufende Jahr wird sogar ein weiterer Anstieg der Verfahren erwartet
  • Hinweise auf Straftaten liefern in vielen Fällen US-Ermittlungsbehörden

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material ist stark gestiegen. Das berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ am Freitag unter Berufung auf eine Statistik. Am Montag hatte ein Fall Aufsehen erregt, als die Polizei dem Peiniger eines vierjährigen Mädchens in Hannover auf die Spur gekommen war.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren stieg vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 von 783 auf 1353, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ unter Berufung auf die Statistik der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Für das laufende Jahr werde ein erneuter Anstieg erwartet.

Bilder aus dem Darknet

Oftmals sind Bilder aus dem Darknet einziger Anhaltspunkt – so auch im Fall des vierjährigen Mädchens in Hannover. Die Polizei konnte den Peiniger enttarnen, nachdem Bilder des Kleinkindes öffentlich gemacht wurden. Der mutmaßliche Täter wurde gefasst und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hannover hält sich zu den Ermittlungen bedeckt.

Viele Hinweise kommen von US-Ermittlern

„Ein Großteil der Ermittlungsverfahren beruht inzwischen auf Hinweisen der US-Behörden. Nahezu täglich erreichen uns solche Meldungen“, sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelten Zentralstelle, der „Welt“.

Die amerikanische Gesetzeslage verpflichte dortige Internetanbieter und Firmen, die Inhalte ihrer Nutzer nach bekanntem kinderpornografischem Material zu filtern. Deutsche Firmen seien aktuell nicht zu einer solchen Filterung verpflichtet.

Experten fordern: Provider und Anbieter mehr in die Verantwortung nehmen

„Die US-Regelung zeigt: Je präsenter der Staat in diesem Bereich ist, umso mehr Straftaten werden aufgedeckt“, sagte Staatsanwalt Ungefuk. Von den 1353 Kinderporno-Ermittlungsverfahren der Zentralstelle im vergangenen Jahr seien allein 1086 auf die Hinweise durch die gesetzliche Meldepflicht in den USA zurückzuführen.

„Im Grundsatz begrüßen wir es, wenn Provider, Datenspeicherdienste oder E-Mail-Anbieter mehr in die Verantwortung genommen werden“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Martina Huxoll-von Ahn, der „Welt“. Es sei jedoch fraglich, ob durch eine elektronische Filterung wie in den USA tatsächlich Hersteller von Kinderpornografie ausfindig gemacht werden. Das System funktioniere nur bei bereits bekanntem Material. (epd)