Paris. In Frankreich soll noch diesen Monat ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft treten. Die erste Hürde hat das Gesetz bereits genommen.
Die französische Nationalversammlung hat für ein neues Anti-Terror-Gesetz gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich am Dienstag in erster Lesung mit großer Mehrheit dafür aus, die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden erneut auszuweiten. Nun müssen sie bei strittigen Punkten einen Kompromiss mit dem Senat suchen. Falls die beiden Parlamentskammern sich nicht einigen können, sitzt die Nationalversammlung letztlich aber am längeren Hebel.
Das Gesetzesvorhaben sieht vor, bestimmte Maßnahmen des seit 2015 geltenden Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht zu übernehmen. So könnte der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche Terror-Gefährder mehr verhängen. Den Betroffenen könnte aber vorgeschrieben werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen.
Kritiker befürchten „permanenten Ausnahmezustand“
Auch präventive Hausdurchsuchungen außerhalb von Justiz-Ermittlungen wären weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung eines Richters. Kritiker befürchten, die neuen Regeln könnten eine Art „permanenten Ausnahmezustand“ schaffen.
Die Nationalversammlung will mutmaßliche Gefährder zudem verpflichten, den Behörden ihre Zugangsdaten zu elektronischen Kommunikationsmitteln mitzuteilen. Senatspräsident Gérard Larcher sagte jedoch der Zeitung „Le Monde“, er sehe hier ein ernstes Risiko, dass dies verfassungswidrig wäre.
Gesetz soll noch vor 1. November in Kraft treten
Die Regierung sieht die Verschärfung der Sicherheitsgesetze als Voraussetzung, um den Ausnahmezustand wie geplant am 1. November auslaufen zu lassen. Das Gesetz soll deshalb noch in diesem Monat endgültig verabschiedet werden. Frankreich war in den vergangenen Jahren Ziel einer Reihe islamistischer Anschläge. (dpa)