Düsseldorf/Leipzig. Weil von ihnen eine Terrorgefahr ausgehe, dürfen zwei Islamisten jetzt abgeschoben werden. Sie stammen aus Tunesien und der Türkei.

Zwei in Nordrhein-Westfalen und Hessen verhaftete Islamisten dürfen laut Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgeschoben werden, weil es sich um Gefährder und Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ handelt.

Von den beiden Männern – einem in NRW verhafteten Türken und einem in Hessen verhafteten Tunesier – gehe eine „terroristische Gefahr“ aus, erklärten die Leipziger Richter in zwei am Donnerstag bekanntgegebenen Beschlüssen. (BVerwG 1 VR 7.17, BVerwG 1 VR 8.17)

Gericht sieht terroristische Gefahr

Die von den jeweiligen Innenministerien beschlossene Abschiebung der beiden Männer in deren Herkunftsländer sei zulässig und könne schon vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolgen, entschieden die Richter. Das Bundesverwaltungsgericht sehe auf Grundlage der vorgelegten Erkenntnismittel die Prognose der beiden Ministerien als gerechtfertigt an und gehe davon aus, dass von den Ausländern eine terroristische Gefahr drohe, hieß es.

Im Fall des tunesischen Staatsangehörigen machte das Gericht die Abschiebung allerdings von der Zusicherung einer tunesischen Regierungsstelle abhängig, dass dem Betroffenen bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit der Überprüfung der Strafe gewährt wird.

Im Fall des türkischen Staatsangehörigen wird die Zusicherung verlangt, dass bei einer Verhaftung in der Türkei die Haftbedingungen den europäischen Mindeststandards entsprechen und er Besuche von diplomatischen oder konsularischen Vertretern der Bundesrepublik erhalten darf. (epd)