Hannover. Hat AfD-Bundesschatzmeister Suhren Dienstgeheimnisse an Parteifreunde weitergegeben? Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall.

Neuer Ärger für AfD-Bundesschatzmeister Bodo Suhren: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen das Mitglied des AfD-Bundesvorstandes eingeleitet. Zuvor hatte das niedersächsische Innenministerium bekannt gegeben, dass eine Ausweitung des Disziplinarverfahrens gegen den im Polizeidienst tätigen Suhren geprüft werde. Gegen Suhren läuft seit längerem ein Verfahren, weil er seinen dienstlichen Mail-Account für Parteizwecke benutzt haben soll.

Der Beschuldigte sei als Verwaltungsbeamter bei der Polizeidirektion in Osnabrück beschäftigt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Ermittlungen seien eingeleitet worden, weil der Polizist verdächtigt werde, Informationen aus dienstlichen Berichten, die als Verschlusssache gekennzeichnet waren, an andere AfD-Mitglieder versandt zu haben. Dabei gehe es vor allem um die zum damaligen Zeitpunkt geheimen Flüchtlingszahlen. Die Ermittler hätten das Büro und die Wohnräume des Beamten durchsucht und Beweismittel gesichert.

Dienstgeheimnisse an AfD weitergegeben?

Der NDR hatte berichtet, dass Suhren zudem Dienstgeheimnisse aus seiner Tätigkeit an Parteifreunde aus dem AfD-Bundesvorstand weitergegeben haben soll. Dabei geht es um ein als Verschlusssache eingestuftes Gutachten des Bundeskriminalamtes zur Gefährdungslage von AfD-Politikern und um Flüchtlingszahlen aus einer Lagemeldung der niedersächsischen Polizei.

Aus dem Innenministerium hieß es dazu, die vom NDR zitierte Lagemeldung sei als „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden. Laut NDR sagte Suhren, die Informationen seien im Internet und in Zeitungsberichten zugänglich gewesen. (dpa)