Berlin. Das Landgericht Berlin sieht in der Mietpreisbremse einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Direkte Folgen hat das aber zunächst nicht.

Das Berliner Landgericht stuft die Mietpreisbremse als verfassungswidrig ein. Sie führe zur „ungleichen Behandlung von Vermietern“. Die widerspreche dem Grundgesetz, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Regelung ist dazu gedacht, in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen zu deckeln.

Das Gericht argumentiert unter anderem damit, dass Vermieter, die bislang maßvolle Mieten verlangt hätten, deutlich benachteiligt würden gegenüber Vermietern, die schon in der Vergangenheit die am Markt erzielbare Miete „maximal ausgeschöpft und damit ungleich höher dazu beigetragen“ hätten, dass Wohnraum für Geringverdiener knapp wird.

Die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße für Erhöhungen treffe Vermieter in unterschiedlichen Städten deutlich unterschiedlich stark. Einkommensschwächere Haushalte und Durchschnittsverdiener in Märkten mit sehr hohen Mieten wie München gehe es finanziell nicht erheblich besser als den gleichen Bevölkerungsgruppen etwa in Märkten mit niedrigeren ortsüblichen Vergleichsmieten wie in Berlin.

Nur Bundesverfassungsgericht kann Regel kippen

Gekippt ist die Regelung zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch aber nicht: Nur das Bundesverfassungsgericht darf eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären. Für den Fall, den das Berliner Gericht zu entscheiden hatte, spielte die Frage dann auch gar keine Rolle mehr. Es gab bereits andere Gründe, die Berufung einer Mieterin zurückzuweisen.

Die Mietpreisbremse ist auch im Wahlkampf ein Thema. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte der SPD vorgeworfen, sie fordere eine zweite Mietpreisbremse, wenn die erste nicht funktioniere. Die Union wolle dagegen die Bedingungen dafür verbessern, dass mehr Wohnungen gebaut würden. Justizminister Heiko Maas und Bauministerin Barbara Hendricks (beide SPD) forderten daraufhin, die Mietpreisbremse müsse verschärft und nicht abgeschafft werden. (law/dpa)