Berlin. Der NSU-Prozess befindet sich auf der Zielgeraden. Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen für das Strafmaß benannt.

  • Die Bundesanwaltschaft fordert auch eine anschließende Sicherungsverwahrung
  • Für Ralf Wohlleben fordert die Anklage eine zwölfjährige Haftstrafe
  • Ein Verdächtiger könnte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen.

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    Zschäpe sei „Drittel des verschworenen Triumvirats“

    Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur „Tatherrschaft“ gezeigt und habe „ein Drittel eines verschworenen Triumvirats“ gebildet.

    Für den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert. Wohlleben soll die „Ceska“-Pistole beschafft haben, mit der die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ später neun Menschen ausländischer Herkunft ermordete. Zwölf Jahre seien unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer.

    Jugendstrafe für weiteren Helfer gefordert

    Für Carsten S., der die Waffe einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben soll, forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von drei Jahren. Zugunsten von S. wertete Diemer dessen Aufklärungshilfe und dessen eigenes Schuldeingeständnis. Ohne Carsten S. hätte die Anklage nicht wie geschehen erhoben werden können, argumentierte Diemer.

    Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

    Mittäter Mundlos und Bönhardt hatten sich erschossen

    Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen.

    Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwaltschaft zuletzt argumentiert. Dieses Verbrechen sei keine Gemeinschaftstat des NSU gewesen, sondern allein Zschäpe zuzuschreiben, sagten die Anklagevertreter. (dpa)