Berlin. Merkel, Maas und Schulz wollten sich eigentlich am Montag einigen. Es kam anders. Maas hat keine Vorgaben aus dem Kanzleramt erhalten.

Der Vorschlag von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sich als Reaktion auf den Dieselskandal in der großen Koalition umgehend über die Einführung von Musterklagen zu einigen, ist folgenlos geblieben. Im TV-Duell hatte die Kanzlerin am Sonntag SPD-Chef Martin Schulz vorgeschlagen, sich am Montag mit Justizminister Heiko Maas (SPD) zusammenzusetzen. Schulz bot an, seinen Parteifreund anzurufen. Der Anruf blieb aus. Beide, Merkel wie Schulz, ließen den Worten keine Taten folgen; jeder erwartet, dass der andere die Initiative ergreift. Alles nur Wahlkampf?

Ohnedies schließt sich ein Zeitfenster. An diesem Dienstag tagt das Parlament zum letzten Mal vor der Bundestagswahl. Mit einem neuen Gesetz, das Haltern von Dieselautos im Streit mit den Herstellern helfen könnte, ist erst nach Wahl, Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung zu rechnen. Merkel ist mit einer Vorlage von Maas nicht zufrieden und erwartet „Nachbesserungen“. Der Minister stellt die Diskussion komplett anders da.

Von ihm liege seit Ende 2016 ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Er habe seither weder „echte inhaltliche Anmerkungen“ zu seiner Gesetzesinitiative noch eine Antwort auf einen Brief an seine Kabinettskollegen Alexander Dobrindt (Verkehr, CSU) und Christian Schmidt (Agrar, CSU) erhalten.

SPD wollte Musterfeststellungsklage schnell beschließen

Maas erklärte unserer Redaktion, „wir haben immer gesagt, dass wir die Musterfeststellungsklage jederzeit im Kabinett beschließen können.“ Die Musterfeststellungsklage könnte längst im Gesetz stehen, wenn die Union nicht jede fachliche Debatte verweigert hätte. „Wir brauchen endlich ein Instrument, mit dem Kunden sich gegen große Konzerne gemeinsam zur Wehr setzen können, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen“, sagte er.

Der Hauptkritikpunkt an Maas ist, dass er mit seinem Entwurf das „Entstehen einer Klageindustrie durch Großkanzleien wie in den USA“ begünstige, so die Rechtspolitkerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Auch sollte das Gesetz zwei Jahre später in Kraft treten und hätte „für Dieselfahrer keine Bedeutung gehabt.“