Brandenburg/Havel. Anerkennung als „Weltanschauungsgemeinschaft“: Die „Spaghettimonster-Kirche“ will ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht erstreiten.

Der satirisch ausgerichtete Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ will mit einer Verfassungsbeschwerde die Rechte einer Weltanschauungsgemeinschaft einklagen. Die Beschwerde sei fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden, teilte der Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida am Montag mit.

Die „Spaghettimonster-Kirche“ reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg von Anfang August. Danach kann der Verein nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen.

Rechtsstreit um Verbot von „Nudelmessen“-Schildern

Hintergrund des seit Jahren schwelenden Rechtsstreits ist ein Verbot des Landesbetriebs Straßenwesen, der dem Verein untersagt hatte, mit Schildern an den Ortseingängen von Templin (Brandenburg) für seine „Nudelmessen“ zu werben.

Der Verein macht dagegen geltend, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen. (dpa)