Berlin. Wer bestimmt eigentlich den Wahltag? Für die Festlegung des Wahltermins bei der Bundestagswahl gibt es gesetzliche Regeln und Fristen.

Der 19. Deutsche Bundestag wird am 24. September gewählt – an einem Sonntag. 61,5 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Erst- und Zweitstimme abzugeben. Doch muss es eigentlich immer ein Sonntag sein? Muss die Bundestagswahl im September stattfinden? Wovon hängt der Wahltermin ab? Und wer bestimmt den Tag? Für die Festsetzung des Wahltermins gibt es Regeln:

Normalerweise finden Bundestagswahlen alle vier Jahre statt. Die Fristen für Bundestagswahlen regelt das Grundgesetz im Artikel 39, Absatz 1. Dort ist festgeschrieben, in welcher Zeitspanne der Wahltermin liegen muss: frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Legislaturperiode.

Bundestagswahl muss an Sonn- oder Feiertag stattfinden

Die Legislaturperiode des 18. Bundestags begann mit der konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013. So ergibt sich der Zeitrahmen 23. August bis 22. Oktober für die Bundestagswahl 2017.

Der Wahltag muss übrigens ein Sonn- oder Feiertag sein. Den Termin bestimmt der Bundespräsident. Das regelt das Bundeswahlgesetz in Paragraf 16. Zudem wird bei der Terminwahl berücksichtigt, dass der Wahltermin möglichst nicht in Hauptferienzeiten fällt.