Berlin. Die Sicherheitslage hat sich in Deutschland dramatisch verändert. Bei der Speicherung von Daten muss in Zukunft Klasse vor Masse gehen.

Misstrauen gegen den Staat hat Tradition. Von den Protesten gegen die Volkszählung in den 80er-Jahren über die Debatte zum großen Lauschangriff in den 90-ern bis zu den Anti-Terror-Paketen im Gefolge des 11. September 2001 zieht sich der Widerstand gegen die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten. Nun ist nicht alles per se schlecht, was vom Staat kommt. Die Sicherheitslage hat sich im Zeitalter internationalen Terrors und grenzüberschreitender Kriminalität dramatisch verändert. Terroristen wie Verbrecher nutzen modernste Technik.

Da können Sicherheitsbehörden nicht zurückstehen. Die Mehrzahl der Bürger steht bei der Abwägung von Freiheit und Sicherheit auch hinter den Beschlüssen des Bundestages. Allerdings wird auch nicht alles automatisch korrekt und effizient umgesetzt, nur weil es auf demokratischem Wege beschlossen wurde. Wenn etwa das Bundeskriminalamt in seinen Gefährderkarteien rechtswidrig längst verjährte Nichtigkeiten, falsche Anschuldigungen durch Rechtsextreme oder längst erledigte Verfahren speichert, geht das nicht nur zulasten der Betroffenen.

Sicherheitsorgane müssen sich an Gesetze halten

Es erschwert auf der anderen Seite auch die Verfolgung und Ermittlung tatsächlicher Gefährder. Auch bei gespeicherten Daten muss Klasse vor Masse gehen – vor allem aber müssen sie auf gesicherter rechtlicher Grundlage erhoben sein. Wenn unbescholtene Bürger vom Staat in ihrer Berufsausübung gehindert oder anderweitig beeinträchtigt werden, während ausgemachte Terrorverdächtige durch die Maschen des Föderalismus und des Behördenegoismus schlüpfen, kann von Systemfehlern ausgegangen werden.

Die lassen sich nicht durch Aussitzen und Beschwichtigen beheben, wie es vonseiten des Regierungssprechers und des Innenministeriums zunächst versucht wurde. Gerade die Sicherheitsorgane müssen sich an Gesetze halten. Das durchzusetzen, ist Aufgabe der Politik.