Straßburg/Bremen. Behörden trauen ihm Anschläge zu: Jetzt erlaubt Straßburg doch, dass ein Bremer Islamist nach Dagestan abgeschoben werden kann.

Deutschland kann einen 18-jährigen islamistischen Gefährder nun doch aus Bremen nach Russland abschieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob seinen vorläufigen Stopp der Abschiebung auf, wie das Gericht mitteilte. Dem russischen Staatsbürger, der in Dagestan geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist, wird ein Terroranschlag zugetraut. Die deutschen Behörden wollen ihn deshalb abschieben.

Ende Juli hatte der Menschenrechtsgerichtshof dies vorläufig verhindert. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Abschiebung mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist, steht weiter aus. Der 18-Jährige ist der Ansicht, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohen würden. Er befürchtet auch, dass man ihn dort „verschwinden“ lassen könnte. (Beschwerde-Nr. 54646/17)

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    Bundesverfassungsgericht hatte keien Bedenken

    In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschiebung gehabt. Das Aufenthaltsgesetz (§ 58a) erlaubt, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. Die Regelung gibt es schon länger. Verstärkt Gebrauch davon gemacht wird aber erst seit dem Attentat vom Berliner Breitscheidplatz vor Weihnachten. (dpa)