Berlin. Rückführstopp: Deutschland schickt keine Asylbewerber mehr nach Ungarn, weil dort die Bedingungen nicht EU-Standards entsprechen.

  • Aufgrund rechtlich unsicherer Bedingungen schickt die Bundesregierung derzeit keine Flüchtlinge nach Ungarn zurück
  • Prüfungen hätten ergeben, dass Überstellungen nur noch sehr eingeschränkt möglich seien
  • Spätestens seit dem 11. April sei kein Geflüchteter mehr von Deutschland nach Ungarn zurückgesandt worden

Ungarns zum Teil rüder Umgang mit Migranten hat Folgen: Deutschland hat bereits seit April keine Asylbewerber mehr dorthin zurückgeschickt, wie es die Dublin-Verordnung eigentlich vorsieht. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf eine Antwort der Bundesinnenministeriums.

Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass der Staat das Asylverfahren durchführen muss, in den ein Asylbewerber zuerst eingereist ist. Wer also über Ungarn nach Deutschland eingereist ist, müsste nach der EU-Regel von Deutschland nach Ungarn zurückgeführt werden.

Ministerium bekommt keine Garantien aus Ungarn

Doch wegen des Umgangs des Landes mit Migranten hatte es schon lange Bedenken gegeben. Ein Erlass des Innenministeriums im April, über den unsere Redaktion zuerst berichtet hatte, machte das bereits deutlich: Rückführungen in das östliche EU-Land werden nur durchgeführt, sofern dortige Behörden dem BAMF die EU-Standards in jedem Einzelfall vorab garantieren.

Das ist offenbar nicht der Fall, wie laut ARD-Hauptstadtstudio aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Innenexpertin der Linkenfraktion, Ulla Jelpke, hervorgeht. Jelpke lobte gegenüber der ARD den Rückführungsstopp. Sie kritisierte aber, dass die Bundesregierungen mögliche Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung von Viktor Orban nicht auf der EU-Ebene thematisiere. „Es darf keine stille Kumpanei mit dem Flüchtlingshasser Orban geben.“

In Ungarn werden Flüchtlinge unter anderem für die Dauer ihres Asylverfahrens in Containerdörfern nahe der Grenze zu Serbien festgehalten. Sie verlieren dadurch jegliche Bewegungsfreiheit. (law)