Schwerin/Karlsruhe. Sie sollen vom Bürgerkrieg gesprochen haben, wegen Terrorverdacht hat die Polizei eingegriffen. Einer der Männer ist selbst Polizist.

  • In Mecklenburg-Vorpommern sind wegen Terrorverdachts Wohn- und Geschäftsräume von zwei Männern durchsucht worden
  • Zu den Verdächtigen gehört auch ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Ludwigslust
  • Die Männer sollen geplant haben, Vertreter des linken Spektrums zu töten

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen zwei mutmaßliche Rechtsextremisten, die Mordanschläge gegen Personen aus dem linken politischen Spektrum geplant haben sollen. Nach Angaben des Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern ist einer der Beschuldigten Polizist.

Die Verdächtigen hätten vorgehabt, bei einer von ihnen durch die Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik erwarteten Krise Menschen aus dem linken Spektrum gefangen zu nehmen und zu töten, erklärte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe. Die Beschuldigten hätten sich für diesen Fall bereits mit Lebensmitteln und Munition eingedeckt, Waffen besäßen sie bereits legal.

Todesliste mit Namen

Zu ihren künftigen Opfern führten die beiden Verdächtigen aus Mecklenburg-Vorpommern laut Bundesanwaltschaft eine Todesliste mit Namen und weiteren Angaben zur Person. Am Montag seien die Wohnungen sowie Arbeits- und Geschäftsräume der beiden in dem Bundesland durchsucht worden. Ermittelt werde gegen sie wegen des Verdachts auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Verdächtigen sollen sich über verschiedene Chatgruppen im Internet mit weiteren Personen ausgetauscht haben. In den Chats sei es vor allem um die Flüchtlingspolitik gegangen. Die Teilnehmer sollen durch Flüchtlinge und Zuwanderer eine Verelendung bis hin zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung erwartet haben. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht.

Noch ist es ein Anfangsverdacht

Das Schweriner Innenministerium teilte mit, bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen Polizeibeamten, der bei der Polizeiinspektion Ludwigslust arbeite. Es handele sich um einen Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht bestehe nicht. Gegen den Mann seien am Montag auch disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden. Zudem habe es im Zuge der Ermittlungen Durchsuchungen bei einem weiteren Polizeibeamten des Landes gegeben, der aber nicht als tatverdächtig gelte. (rtr)