Düsseldorf/Berlin. Die schwarze IS-Flagge ist verboten, Sympathiebekundung für islamistischen Terror sind es nicht. NRW will das bundesweit ändern.

Nordrhein-Westfalens neue Landesregierung plant für den Herbst eine Bundesratsinitiative, um Sympathiewerbung für Terrororganisationen auch im Internet wieder unter Strafe stellen zu lassen. Das sagte Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) der „Neuen Westfälischen“ (Donnerstag). „Je früher die Strafbarkeit in den sozialen Netzwerken greift, desto besser können die Strafverfolgungsbehörden die Strukturen aufgreifen und zerschlagen.“

Rechtspolitiker von CDU und CSU setzen sich seit längerem dafür ein, dass Sympathiewerbung für Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen wieder unter Strafe gestellt wird. Der Tatbestand war 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung faktisch abgeschafft worden.

Erweiterung ging mit Liberalisierung einher

Nach den Anschlägen von 9/11 war der als Mittel gegen die RAF eingeführte Paragraf 129a im Strafgesetzbuch um Paragraf 129b ergänzt. Er erfasste nun auch „ausländische“ terroristische Vereinigungen erfasste. Im Gegenzug wurde Paragraf 129a von Rot-Grün leicht liberalisiert. Die reine Sympathiewerbung wird seither nicht mehr als Terrorismus bestraft, nur noch das Werben um neue Mitglieder und Unterstützer.

Bis dahin hatte es schon als strafbar gegolten, wenn Sympathisanten „RAF“ an eine Hauswand sprühten. Das war liberalen Politikern zu weit gegangen. Die Werbung für ausländische Terrororganisation spielte bei den Überlegungen damals kaum eine Rolle.

Die Verwendung des schwarzen Banners des IS ist dagegen inzwischen bereits wieder unter Strafe gestellt, weil es durch das Verbot des IS in Deutschland ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation ist. (dpa/law)