Düsseldorf. Eine einstweilige Verfügung rettet den Wahlkampfauftakt der AfD. Der Saalbetreiber hatte aus Angst vor Rufschäden kurzfristig abgesagt.

Die AfD hat sich vor Gericht einen Saal für den Auftakt ihres Bundestagswahlkampfs in Nordrhein-Westfalen erstritten. Am Freitag erließ das Amtsgericht in Düsseldorf eine einstweilige Verfügung zugunsten des örtlichen AfD-Kreisverbands. Damit kann die Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel wie geplant an diesem Sonntag im traditionsreichen Düsseldorfer Henkel-Saal über die Bühne gehen. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Henkel-Saal ist ein beliebter Veranstaltungsort vor allem für den Düsseldorfer Karneval und rheinisches Brauchtum. Der Saal-Betreiber war kurzfristig vom Vertrag mit dem Düsseldorfer AfD-Kreisverband zurückgetreten. Begründet hatte die Gesellschaft das vor allem mit möglichen Konflikten durch Gegendemonstrationen, mit einer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Besucher und einer Gefährdung des Rufs des Hauses.

Keine relevante Bedrohung

Dem folgte das Gericht im Eilverfahren nicht. Eine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage bestehe derzeit nicht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei im Vorfeld auch keine Demonstration angekündigt worden. (dpa)