Berlin. Rund eine Million Euro bekommt die NPD pro Jahr aus Steuergeldern. Mit einer Grundgesetzänderung könnte dies bald Geschichte sein.

Der NPD könnten bald staatliche Mittel entzogen werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einstimmig einer entsprechenden Grundgesetzänderung zu. Parteien, „die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“, können danach künftig von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden.

Darüber entscheiden muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht. Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, der Bundesrat werde einen Antrag für die Einleitung eines Verfahrens vorbereiten.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin ergänzte, die Länderkammer strebe einen gemeinsamen Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung an. Diese drei Verfassungsorgane sind antragsberechtigt.

Länder im Januar an Verbotsverfahren gescheitert

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) plädierte dafür, „zügig“ einen gemeinsamen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Es gehe darum, „den nächsten Schritt zu gehen, um den Parteien das Wasser abzugraben, die unseren Staat, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen“, sagte Pistorius, dessen Land bereits im Frühjahr eine Initiative zum Entzug staatlicher Gelder an die NPD im Bundesrat durchgebracht hatte.

Letzte Sitzung vor der Sommerpause: Mit einem Mammutprogramm von weit mehr als 100 Tagesordnungspunkten ging der Bundesrat in seine letzte Sitzung vor der Sommerpause. Die Länderkammer befasste sich unter anderem mit einer Reform der Parteienfinanzierung, um so die rechtsextreme NPD von staatlichen Fördergeldern abzuschneiden.
Letzte Sitzung vor der Sommerpause: Mit einem Mammutprogramm von weit mehr als 100 Tagesordnungspunkten ging der Bundesrat in seine letzte Sitzung vor der Sommerpause. Die Länderkammer befasste sich unter anderem mit einer Reform der Parteienfinanzierung, um so die rechtsextreme NPD von staatlichen Fördergeldern abzuschneiden. © dpa | Maurizio Gambarini

Die Länder waren im Januar mit einem erneuten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wegen des Bedeutungsverlusts der Partei lehnte das höchste deutsche Gericht ein Verbot ab, erkannte aber an, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deutete Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung an. Die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag erarbeiteten vor diesem Hintergrund die entsprechende Gesetzesinitiative, die im Juni vom Parlament verabschiedet wurde.

Um extremistische Parteien künftig von der Parteienfinanzierung auszuschließen, wird nun der Paragraf 21 im Grundgesetz geändert. Ein zusätzliches Gesetz mit Änderungen unter anderem im Steuerrecht, das ebenfalls den Bundesrat passierte, soll dafür sorgen, dass mit dem Entzug der Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und Zuwendungen an diese wegfallen.

Änderung von Artikel 21 GG

Der Artikel wird um den Satz ergänzt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“

Der Ausschluss von der Finanzierung soll nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sechs Jahre gelten. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können eine Verlängerung beantragen. 2016 erhielt die NPD noch 1,1 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. (epd)