Berlin. Ein Wettbewerbsregister soll künftig dafür sorgen, dass Unternehmen nach schweren Vergehen keine öffentlichen Aufträge erhalten können.

Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr Aufträge in Höhe von rund 300 Milliarden Euro an private Unternehmen. Doch die Milliarden der Steuerzahler locken auch Wirtschaftskriminelle an. Jetzt soll ein neues „Wettbewerbsregister“ schwarze Schafe in der Wirtschaft konsequenter von öffentlichen Aufträgen ausschließen – und damit den Kampf gegen Korruption, Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung verschärfen.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte unserer Redaktion: „Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, dürfen nicht auch noch von öffentlichen Aufträgen und damit von Steuergeldern profitieren.“ Zypries hatte den Gesetzentwurf für das Wettbewerbsregister ausgearbeitet, der am Freitag abschließend vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Das Ziel: Unternehmen, die durch Korruption und andere Delikte auffällig wurden, sollen bei Vergabeverfahren schnell und zuverlässig erkannt und ausgeschlossen werden.

Prüfung von Bewerberunternehmen wird vereinfacht

Schon heute ist der Vergabeausschluss bei gravierenden Rechtsverstößen möglich – nur ist es Stadtverwaltungen oder Behörden von Bund und Ländern oft nur schwer möglich, die Bewerberunternehmen zu überprüfen. Deshalb wird jetzt ein zentrales Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingerichtet. Durch eine einzige elektronische Abfrage können öffentliche Auftraggeber dann ab 2019 bundesweit nachprüfen, ob ein Unternehmen wettbewerbsrelevante Delikte begangen hat – ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro besteht sogar die Verpflichtung, vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Abfrage zu starten.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD).
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). © imago/photothek | imago stock

Es geht um Bestechung, Kartellrechtsverstöße, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, aber auch Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung, die Bildung krimineller Vereinigungen oder Geldwäsche. Alle rechtskräftigen Verurteilungen, Strafbefehle oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Vergehen, die zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, werden in die Datenbank eingespeist.

Neues Register soll Bürokratie abbauen

„Mit dem Wettbewerbsregister wollen wir dafür sorgen, dass sich ehrliche Arbeit auch lohnt“, sagt Wirtschaftsministerin Zypries. Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen hielten sich an die Regeln – doch gesetzwidriges Lohndumping oder Schwarzarbeit „darf nicht noch durch öffentliche Aufträge unterstützt werden“. Zypries weist auch Befürchtungen zurück, das neue Wettbewerbsregister führe zu mehr Bürokratie: Im Gegenteil werde sogar Bürokratie verringert, denn die aktuellen Unternehmensinformationen könnten von Bund, Ländern und Kommunen ohne großen Aufwand elektronisch abgerufen werden.

Bisherige Überprüfungen, für die etwa bei Landeskorruptionsregistern oder bei Gewerbezentralregistern nachgefragt werden musste, entfielen. „Es hilft aber auch den Unternehmen“, betont Zypries. „Sie können einfach nachweisen, dass sie sich nichts zuschulden kommen lassen.“

Unternehmen können sich rehabilitieren

Für die Unternehmen soll es aber die Möglichkeit einer „Selbstreinigung“ geben. Sie können vorzeitig wieder aus dem Register gelöscht werden, wenn sie nachweisen, dass künftig solche Verstöße vermieden werden. Unabhängig davon soll ein Registereintrag nach drei beziehungsweise fünf Jahren automatisch gestrichen werden.

Der Antikorruptionsorganisation Transparency International fordert schärfere Regeln: Verdächtige Firmen müssten viel früher ins Register aufgenommen werden - wenn an einem Verstoß kein begründeter Zweifel bestehe, solle nicht erst auf eine rechtskräftige Entscheidung gewartet werden.