Berlin. Weil die Sicherheitslage in Afghanistan unklar ist, entscheidet das zuständige Bundesamt (BAMF) vorerst nicht über Asyl für Afghanen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Asylentscheidungen für afghanische Staatsangehörige kurzfristig ausgesetzt. Das Bundesamt wartet nach den jüngsten schweren Anschlägen etwa in der Hauptstadt Kabul auf eine neue Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung.

Das BAMF bestätigte unserer Redaktion auf Nachfrage, dass „vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt zugesagten kurzfristigen Neubewertung der Sicherheitslage“ eine „Rückpriorisierung“ von Anträgen afghanischer Staatsangehöriger erfolgt sei. Wann das Auswärtige Amt die neue Analyse zur Sicherheitslage in Afghanistan vorlegt, ist bisher unklar.

Keine Abschließenden Entscheidungen über Asyl

Nach Informationen unserer Redaktion bedeutet dies, dass das BAMF weiterhin Erst- und Folgeanträge auf Asyl von Afghanen annimmt und auch das Asylverfahren einschließlich eines vorgegebenen Interviews des Antragsstellers bearbeitet. Es werden jedoch keine abschließenden Entscheidungen über ein Asyl in Deutschland getroffen.

Eine Sprecherin des BAMF hob hervor, dass es sich bei der „Rückpriorisierung“ um eine kurzfristige Maßnahme und nicht um eine Aussetzung der Entscheidungen nach Paragraf 11 des Asylgesetzes handele, wonach Asylanträge für ein halbes Jahr oder länger auf Eis gelegt werden. „Vielmehr haben sich die Bundesminister darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine neue Bewertung der Sicherheitslage vornimmt und bis dahin nur bestimmte Personengruppen zurückgeführt werden sollen“, sagte eine Sprecherin.

Straftäter können abgeschoben werden

So können Entscheidungen über Asylanträge oder sogar Abschiebungen etwa von Straftätern aus Afghanistan weiterhin getroffen werden. Auch über die Anträge von afghanischen Staatsbürgern, die das Bundesamt über ihre Identität getäuscht haben, wird die Behörde nach Informationen unserer Redaktion weiterhin entscheiden.

Nach Angaben des BAMF lagen Ende Mai 29.498 Asylanträge von Afghanen bei dem Bundesamt zur Bearbeitung vor. Zudem waren zum Stichtag 31. Mai 2017 insgesamt 14.312 afghanische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig, 10.240 von ihnen haben allerdings eine Duldung und können nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden. Deutschland verzichtet derzeit generell auf Abschiebungen nach Afghanistan, schickt aber weiter Afghanen in andere EU-Staaten zurück.