Berlin. Heiraten dürfen homosexuelle Paare in Deutschland schon. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare besitzen sie aber noch nicht.

Homosexuelle Paare in Deutschland können ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell eintragen lassen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat eine Gleichstellung in vielen Bereichen bewirkt – bei Unterhaltspflicht, im Erbrecht oder beim Ehegattensplitting zum Beispiel. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt.

Anders als in Dänemark oder den Niederlanden gibt es im Vergleich zur heterosexuellen Ehe aber noch immer Benachteiligungen, vor allem beim Adoptionsrecht. Und auch wenn es um eine kirchliche Trauung geht, haben homosexuelle Paare häufig (noch) das Nachsehen. Die wichtigsten Unterschiede der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Video zusammengefasst. (jei/dpa)