Brüssel. Google soll eine Rekordstrafe von 2,24 Milliarden Euro zahlen. Der US-Gigant habe seinen Einfluss missbraucht, meint die EU-Kommission.

Die EU-Kommission hat Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht die mit Abstand höchste Geldbuße gegen ein einzelnes Unternehmen aufgebrummt: Der US-Internetkonzern muss 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil er seine marktbeherrschende Stellung mit seinem Preisvergleichsdienst missbraucht habe, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Die Suchmaschine benachteilige Konkurrenten bei der Online-Produktsuche.

Sollte Google das Verhalten innerhalb von 90 Tagen nicht abstellen, könnten bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld verhängt werden.

EU-Kommission werfen Google Bevorzugung eigener Dienste vor

Der US-Konzern habe anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Vor allem aber hat er verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten das als widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste.

Google prüft Berufung

Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. „Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden.“

Die Shopping-Suche von Google ist eher ein Schaufenster als eine Preis-Suchmaschine, die gezielt nach den günstigsten Angeboten sucht. Der US-Internetgigant konterte in dem Verfahren bisher, die mit Fotos und Details „verbesserten“ Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern.

Google kritisiert Argumentation der EU-Kommission

„Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu“, erklärte Google in einem Blogeintrag im vergangenen Herbst. Die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.

Google kritisiert unter anderem, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon und missachte damit, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkauften.

Kunden kämen auf verschiedensten Wegen zu Online-Händlern, argumentierte Google: „Über allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienste, Händler-Plattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen.“ Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.

Verfahren läuft seit sieben Jahren

Das Brüsseler Verfahren gegen Google lief seit 2010. Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte dies das Verfahren um weitere Jahre verlängern. Ein anderer Streit um eine Strafe gegen Intel von 2009 ist immer noch nicht endgültig ausgefochten.

Google drohen zudem Milliardenstrafen in zwei weiteren Verfahren der EU-Wettbewerbshüter. Dabei geht es um die Marktmacht des Google-Betriebssystems Android auf Smartphones und Tablets sowie um Praktiken bei der Suchmaschinenwerbung auf Internetseiten.

Bislang höchste Strafe sollte Chipkonzern Intel zahlen

Die höchsten Strafen aus Brüssel erhielten bisher 2009 der US-Chipkonzern Intel mit 1,06 Milliarden Euro sowie 2016 der Stuttgarter Autobauer Daimler mit rund einer Milliarde Euro wegen der Beteiligung an einem Lkw-Kartell. (rtr/dpa)