Berlin. Mit dem Majestätsbeleidigungs-Paragrafen wollte Präsident Erdogan Satiriker Jan Böhmermann beikommen. Nun ist das Gesetz abgeschafft.

  • Mit dem Majestätsbeleidigungs-Paragrafen wollte Präsident Erdogan Satiriker Jan Böhmermann beikommen
  • Nun ist das Gesetz abgeschafft

Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht zu Freitag einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Er stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen „Schmähgedicht“ wurde allerdings eingestellt.

In einem zivilrechtlichen Prozess gegen das „Schmähgedicht“ vor dem Hamburger Landgericht hatte Erdogan zuletzt einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verbot Böhmermann, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen. Der Satiriker ging dagegen in Berufung, nun ist der Streit am Oberlandesgericht Hamburg anhängig. Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) vorgetragen. (dpa)