Washington/Berlin. Manche USA-Reisende müssen künftig Informationen zu ihrem Leben der vergangenen 15 Jahre auflisten. Der Fragebogen hat es in sich.

Einmal alle Arbeitgeber der vergangenen 15 Jahre auflisten, alle Auslandsreisen, dazu noch viele weitere Informationen: Die Trump-Regierung will noch mehr wissen von Menschen mit dem Reiseziel USA. Die US-Botschaft in Berlin bestätigte unserer Redaktion, dass seit dem 25. Mai weltweit ein neues Verfahren umgesetzt wird. Es werde aber nur einen kleinen Teil der Reisenden betreffen. Update vom 4. Mai 2019: Jetzt gelten die neuen Regeln für alle 15 Millionen Antragssteller, die in die USA einreisen wiollen.

Wer in die USA reisen will, muss unter Umständen auch noch die Accounts längst vergessener oder schon geschlossener Netzwerke parat haben. Vor fünf Jahren war StudiVZ hip, Diaspora war die Hoffnung vieler Facebook-Kritiker, MySpace hatte noch einmal ein Hoch und der Sechs-Sekunden-Video-Dienst Vine stand vor der Übernahme durch Twitter. In einem Formular begleitend zum Visa-Antrag wird nach allen Social-Media-Konten der vergangenen fünf Jahren gefragt. Die peniblen Fragen sind eine Folge von Trumps Versprechen für eine bessere Grenzsicherung.

Fünf Jahre in die Vergangenheit soll man angeben

  • alle privaten und dienstlichen Telefonnummern
  • alle privaten und dienstlichen E-Mail-Adressen
  • alle Accounts in allen sozialen Netzwerken, Foto- und Videoplattformen.

Für die vergangenen 15 Jahre wird gefragt nach

  • allen Wohnadressen in dem Zeitraum,
  • allen Arbeitgebern mit Anschrift,
  • allen Auslandsreisen mit Dauer und besuchten Orten.

Ohne zeitliche Beschränkung sollen Angaben gemacht werden zu

  • früheren Pässen anderer Länder,
  • allen lebenden oder verstorbenen Ehepartnern,
  • allen Geschwistern,
  • allen Kindern.

Konsularbeamte entscheiden, wer ausfüllen soll

Noch unter Obama war bereits Ende 2016 eine Frage zu aktuell genutzten Accounts bei Twitter, Facebook, LinkedIn und Instagram in das ESTA-Verfahren für das Visa Waiver Program aufgenommen worden. Den neuen, viel weitergehenden Fragebogen hatte Trumps Außenminister Rex Tillerson im März an die Botschaften verschicken lassen. Zunächst fehlte aber die Zustimmung einer koordinierenden Bundesbehörde.

Das Office of Management and Budget hat dem Einsatz des Fragebogens als Sofortmaßnahme am 23. Mai zugestimmt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Befristet zunächst bis Ende November können US-Konsularbeamte entscheiden, bei wem sie diese Fragebögen einsetzen. Das könne bei Zweifeln an der Identität oder bei einer nötigen höheren Sicherheitsüberprüfung der Fall sein. Laut US-Botschaft wird erwartet, dass das „weit weniger“ als ein Prozent der jährlich 13 Millionen Visa-Anträge in die USA betrifft.

Fünf Zeilen für Ehepartner und Social-Media-Accounts

Am Donnerstag konnte die Botschaft noch keine Angaben machen, ob Reisende nach dem Visa Waiver Program ausgenommen sind, das die Einreise für EU-Bürger vereinfacht. Ein deutscher Sicherheitsexperte sagte unser Redaktion: Lieschen Müller, die in ihrem Leben nur in Deutschland und auf Mallorca war, werde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sein. Bundesbürger mit Auslandsaufenthalten in Krisenregionen oder Migrationshintergrund könnte es treffen.

Die Zeit zum Ausfüllen des Bogens einschließlich des Heraussuchens von Unterlagen wird auf eine Stunde geschätzt. Für die Social-Media-Accounts sind auf dem dreiseitigen Fragebogen genau so viele Zeilen (fünf) vorgesehen wie für aktuelle und ehemalige Ehepartner. Es findet sich aber der Hinweis, bei nicht ausreichendem Platz ein weiteres Blatt Papier zu nutzen.

Behörden sprechen von „freiwilligem“ Ausfüllen

Das Ausfüllen ist freiwillig, heißt es in den Erläuterungen. „Freiwillig“ nimmt man damit aber auch in Kauf, dass das Visa verweigert werden kann. Im Formular heißt es auch, Lücken oder Fehler bei einzelnen Fragen führten nicht unbedingt zu einer Ablehnung des Visa-Antrags: Der Gesamteindruck zähle. Reuters berichtet, dass Anwälte darin aber ein Instrument sehen, schon bei kleineren Fehlern Menschen die Einreise zu verweigern.