Berlin. Versicherte können ihre Vertreter in die Renten- und Krankenversicherungen wählen. Darum sollten sie an der Sozialwahl teilnehmen.

52 Millionen Versicherte erhalten in Kürze Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Darin werden sie aufgerufen, an der Sozialwahl teilzunehmen und die Selbstverwaltung zu wählen. „Es ist gut, wenn die, die die Beiträge zahlen, also Versicherte und Arbeitgeber, die Rentenversicherung gestalten und verwalten“, sagt die Präsidentin Gundula Roßbach. Worum es konkret geht:

Ist die Teilnahme an der Sozialwahl für die Arbeitnehmer wichtig?

Den meisten Versicherten ist die Bedeutung der Sozialpartnerschaft für ihre Versorgung nicht bekannt. Dabei verfügen ihre Vertreter bei den Kranken- und Rentenversicherungen über wichtige Mitspracherechte.

So haben sie zum Beispiel in der Rentenversicherung für eine gute Qualität der Rehabilitation (Reha) gesorgt. „Die Selbstverwaltung entscheidet, wie eine Klinik ausgestattet oder wer Chefarzt wird“, sagt die DRV-Präsidentin Roßbach. In der Krankenversicherung haben sie sich dafür eingesetzt, dass die Zusatzbeiträge nicht pauschal, sondern abhängig vom Einkommen erhoben werden. Auch bei der Ausstattung der Krankenhäuser mit Personal oder bei der Verbesserung der Hygienebedingungen rede die Selbstverwaltung mit. Deshalb sei eine Beteiligung an der Sozialwahl im Arbeitnehmerinteresse.

Wir funktioniert die Partnerschaft der Versicherungen?

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, die Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski (CDU), und Christian Zahn vom Verband der Ersatzkassen (v. l.).
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, die Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski (CDU), und Christian Zahn vom Verband der Ersatzkassen (v. l.). © dpa | Jörg Carstensen

Die Versicherten wählen einen Verwaltungsrat bei den Krankenversicherungen oder die Vertreterversammlung bei der DRV. Auch die Arbeitgeber entsenden ihre Vertreter in die Gremien, die meistens von beiden Seiten gleich stark besetzt sind. Sie werden die Parlamente der Rentenversicherung oder der Krankenkassen genannt.

Bei den Kassen wählen sie den Vorstand, ernennen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und entwickeln Bonusprogramme, Wahltarife oder neue Versorgungsformen. Auch der Haushalt wird von der Selbstverwaltung beschlossen. Ähnlich ist es bei der DRV. Die Vertreter in der Rentenversicherung wählen zudem rund 2800 ehrenamtliche Rentenberater, an die sich jeder Versicherte kostenlos wenden kann.

Werden wirklich wichtige Entscheidungen getroffen?

Die harten Rahmenbedingungen bestimmen Bundestag oder Bundesregierung. Das betrifft zum Beispiel die Höhe der Beitragssätze oder die Höhe der Renten. Doch zwischen Politik und Selbstverwaltung gibt es an vielen Stellen Berührungspunkte. „Die Selbstverwalter weisen die Politik auf Defizite oder Regelungslücken hin“, sagt Christian Zahn, stellvertretender Chef des Verbands der Ersatzkassen. Sie setze sich auch für eine paritätische Finanzierung des Gesundheitssystems durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein.

Wer kandidiert für die Versicherten?

Es gibt bei der Sozialwahl keine Einzelkandidaten, die auf dem Wahlzettel stehen. Die Versicherten können sich in der Regel zwischen verschiedenen Listen entscheiden. Das funktioniert so ähnlich wie bei der Zweitstimme einer Landtags- oder Bundestagswahl. Auf dieser Liste stellen sozial engagierte Arbeitnehmerorganisationen wie Gewerkschaften ihre Kandidaten auf. Die meisten Versicherten haben somit eine echte Wahl.

Anders sieht es bei manchen kleinen Krankenkassen aus. Mitunter verständigen sich dort die Beteiligten im Vorfeld auf eine einzige Liste. Das kritisiert auch die Nundesbeauftragte für die Sozialwahlen Rita Pawelski. Unter www.sozialwahl.de finden sich die Listen, die im Internet ihre Kandidaten vorstellen.

Wie läuft die Wahl ab?

Ende April erhalten alle Wahlberechtigten ihren Wahlschein per Post. Bis Mitte Mai sollen alle Briefwahlunterlagen verteilt sein. Eine Ausnahme gilt für die Versicherten der Barmer GEK. Da beide Kassen erst kürzlich fusionierten, findet die Sozialwahl dort erst im Oktober statt.

Es ist eine reine Briefwahl. Der ausgefüllte Wahlschein muss nicht frankiert werden, aber spätestens am 31. Mai beim Wahlleiter eingegangen sein. Auf jedem Stimmzettel stehen verschiedene Listen zur Auswahl, zum Beispiel eine von Verdi oder dem Beamtenbund. Es darf nur eine Liste angekreuzt werden.

Seit wann gibt es diese Art der Sozialwahl?

Seit 1953 findet die Wahl der Versichertenvertreter alle sechs Jahre statt. „Wer Beiträge einzahlt, darf auch mitbestimmen“, sagt Bundeswahlleiterin Pawelski. Es ist ein fester Bestandteil des Sozialstaats. Durch den Interessensausgleich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Gremien werden viele denkbare Konflikte schon im frühen Stadium geklärt. Die Selbstverwaltung ist unabhängig von der Politik oder von privaten Interessen. Alle Abgesandten erledigen ihre Aufgabe ehrenamtlich.

Warum hört man so selten etwas von der Selbstverwaltung?

Laut Pawelski ist dies eine Folge einer effizienten Arbeit. Es gibt keine Skandale, die öffentliches Interesse wecken, und die Themen sind für ein breites Publikum oft zu speziell. „Aber nun muss die Selbstverwaltung wieder auf die Tagesordnung kommen“, sagt die Wahlleiterin. Sie hat sich mit einer angestrebten Wahlbeteiligung von „weit über 30 Prozent“ ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bei der letzten Sozialwahl 2011 schickte nicht einmal jeder dritte Versicherte einen ausgefüllten Wahlschein zurück.

Wer ruft zur Wahl auf?

Die Unterstützer der Sozialwahl kommen aus allen politischen Lagern. „Die Unabhängigkeit unserer Sozialversicherungen ist elementarer Bestandteil unseres Sozialsystems“, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. SPD-Chef Martin Schulz verweist darauf, dass Demokratie vom Mitmachen lebe. Die Linke betont die Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer auf die Vertretung ihrer Interessen. FDP-Chef Christian Lindner erhofft sich Reformen der Selbstverwaltung, um die Akzeptanz der Sozialwahlen weiter zu stärken.