Berlin. In einer europaweiten Ausschreibung werden Lieferanten für Cannabis auf Rezept gesucht. Deutsche Firmen könnten außen vor bleiben.

Seit Anfang März ist die Abgabe von Cannabis auf Rezept gesetzlich geregelt. Seit dem erhoffen sich auch Unternehmen an dem Verkauf in Apotheken mitzuverdienen. Doch eine von der Cannabisagentur des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlichte Ausschreibung könnte diese Hoffnung vorerst zunichte machen.

Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 sucht die Agentur 5,8 Tonnen Cannabis für den Verkauf in Apotheken. Der Bedarf von Schmerzpatienten, die Cannabis-Blüten von ihrem Arzt verschrieben bekommen, soll bis dahin über Importe gedeckt werden. Lieferanten kommen bis jetzt aus den Niederlanden oder auch Kanada. Ab 2019 sollen dann aber auch möglicher Weise deutsche Firmen als Lieferanten agieren. Die Ausschreibung ist in sogenannte Lose aufgeteilt, die sicherstellen, dass nicht eine Firma den gesamten Auftrag bekommt, sondern mindesten zwei Lieferanten Einzelaufträge erhalten.

Warum deutsche Unternehmen Anforderungen kaum erfüllen können

So werden Cannabis-Blüten auf Rezept aktuell ausgegeben.
So werden Cannabis-Blüten auf Rezept aktuell ausgegeben. © dpa | Andreas Arnold

Doch mindestens ein Detail in der Ausschreibung der Cannabisagentur, die im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen ist, dürfte einen schnellen Markteinstieg deutscher Unternehmen schwierig gestalten. So verlangt die Anzeige mit dem Titel „Lieferungen – 131987-2017“: „Referenzen über den Anbau, die Verarbeitung und die Lieferung von Arzneipflanzen (ohne Cannabis) mit einer Liefermenge von mindestens 50 kg je Referenz in den letzten drei Jahren“. Genau diese Referenz kann aber ein in Deutschland angesiedeltes Unternehmen nicht liefern, da der Anbau von Cannabis bisher verboten war.

Wie die „taz“ und das Online-Portal „ze.tt“ spekulieren, könnten sich Deutsche Unternehmen aber im Rahmen einer Kooperation mit ausländischen Firmen für den Auftrag auf Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland bewirbt. Denn das Ziel der Cannabisagentur ist es nach eigenen Angaben, dass die Belieferung der Apotheken aus Deutschland erfolgt und Importe so unnötig werden. Diese wurden bislang von der Bundesopiumstelle koordiniert.

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    Die Cannabisagentur schreibt aktuell jedoch nicht nur Aufträge für Lieferanten aus, sondern auch für freie Stellen im eigenen Haus. Seit Januar sucht die Agentur noch „fachkundige“ Wissenschaftler, die am Aufbau der Agentur mitwirken. Im Gespräch mit unserer Redaktion im Januar hieß es, dass die Agentur sich damals in einer Aufbauphase befinde und über die tägliche Arbeit deshalb nur wenig sagen lasse. Vor diesem Hintergrund ist es auch denkbar, dass Ausschreibungen angepasst oder abgeändert neu veröffentlicht werden, so dass auch deutsche Unternehmen bessere Chancen haben.

    Während nun zahlreiche Unternehmen auf einen lukrativen Auftrag hoffen, fürchten deutsche Krankenkassen die Kosten, die auf sie zukommen werden. Die Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten mit dem neuen Cannabis-Gesetz könne zwar für viele Kranke ein echter Fortschritt sein, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen der Deutschen Presse-Agentur Mitte März. „Allerdings fehlt für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Nachweis der Wirksamkeit“. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor. Aktuell gibt es etwa 1000 Patienten, die einen Anspruch auf medizinisches Cannabis haben.

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