Kinderehe bei Jugendlichen unter 16 Jahren wird verboten
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Berlin. Justizminister Heiko Maas fordert das Verbot von Minderjährigen-Ehen schon länger. Nun liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor.
Das Bundeskabinett hat die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum Verbot von Minderjährigen-Ehen gebilligt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig alle Eheschließungen von unter 16-Jährigen ohne weitere Prüfung für nichtig erklärt werden. Bei älteren Minderjährigen soll ein Familiengericht die Ehe nach einer Anhörung grundsätzlich aufheben. Hier sind aber in besonderen Fällen Ausnahmen möglich.
Maas sagte, es seien vermehrt Minderjährige nach Deutschland geflüchtet, die bereits verheiratet sind. Betroffen seien auch unter 16-Jährige. Kinder gehörten nicht vor das Standesamt oder den Traualtar.
Ein Drittel der verheirateten Minderjährigen unter 16 Jahre alt
Im vergangenen Sommer waren rund 1.500 Minderjährige in Deutschland als „verheiratet“ registriert, ein Drittel von ihnen war unter 16 Jahre alt. Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche bei ihrem Spitzentreffen nach langem Ringen um Details am Gesetz zum Verbot von Kinderehen geeinigt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Gesetzespläne im Grundsatz, mahnte aber auch, bei den Entscheidungen das Kindeswohl im Blick zu haben. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, könnten Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, erklärte Präsident Thomas Krüger.
Unterstützung der Betroffenen nötig
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in der Debatte um das Gesetz die Sorge geäußert, dass die Betroffenen nach Aufhebung ihrer Ehe nicht die nötige Unterstützung bekommen. (epd)
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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