Karlsruhe. Mutmaßliche IS-Terroristen wollten in der Düsseldorfer Altstadt eine Bombe zünden. Wegen dieses Planes droht Verdächtigen ein Prozess.

Eine mutmaßliche Zelle der Terrormiliz IS soll Anschläge auf die Düsseldorfer Altstadt geplant haben. Nun droht drei Verdächtigen eine Gerichtsprozess.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei der Männer erhoben, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Sie sollen sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten.

Die im Juni 2016 aufgeflogene Gruppe wollte nach den Erkenntnissen der Ermittler in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ein Blutbad anrichten. Geplant war demnach, dass sich in der belebten Altstadt zunächst zwei Selbstmordattentäter in die Luft sprengen und dann weitere Terroristen möglichst viele flüchtende Menschen erschießen. Der vierte Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiter dringend verdächtig. Ihm soll aber gesondert der Prozess gemacht werden.

Saleh A. hatte in Paris Pläne verraten

Die Zelle war aufgeflogen, weil einer der Syrer, Saleh A., die Pläne im Februar 2016 in Paris den Behörden verriet. Am 2. Juni waren seine drei mutmaßlichen Komplizen in Asylunterkünften in NRW, Brandenburg und Baden-Württemberg festgenommen worden. A. wurde inzwischen nach Deutschland überstellt, alle vier sind in Untersuchungshaft.

Das Bekanntwerden der Pläne hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Auftrag für den Anschlag direkt aus der Führungsebene der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gekommen sein soll.

Anschlag sollte mit Erpresservideo finanziert werden

Saleh A., dessen Alter zuletzt im September mit 29 und jetzt mit 25 Jahren angegeben wurde, Hamza C. (zuletzt 28, jetzt 27) und Mahood B. (25) wird die Mitgliedschaft im IS und die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen. A. muss sich außerdem unter anderem wegen Totschlags verantworten. Er soll in Syrien 2013 einen Scharfschützen erschossen haben, um seinen von diesem getöteten Bruder zu rächen.

Mitgeteilt wurden nun auch weitere Details aus der Anklageschrift. So soll A. zunächst dem IS die Gefolgschaft verweigert und erst in einem Umerziehungslager eingelenkt haben. Außerdem gehen die Ermittler davon aus, dass A. und C. mehrere Flüchtlinge nach Europa schleusten, um Möglichkeiten zur illegalen Einreise zu erkunden. Der Anschlag sollte demnach durch den Verkauf eines Videos an den Vatikan finanziert werden, das einen vom IS entführten Priester zeigte.

Der vierte Beschuldigte, Abd Arahman A. K., soll den Auftrag gehabt haben, die Sprengwesten herzustellen. Er ist laut Bundesanwaltschaft weiter dringend verdächtig. Weil ihm inzwischen auch die Gründung einer Kampfeinheit der Al-Nusra-Front Anfang 2013 vorgeworfen wird, soll ihm aber gesondert der Prozess gemacht werden. (dpa)