Berlin. Der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins hält die Anti-Terror-Übung der Bundeswehr für unnötig. Terrorlagen seien Sache der Polizei.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, hat deutliche Kritik an der gemeinsamen Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr geübt. „Ich halte die Übung von Polizei und Bundeswehr für ein überzogenes Signal an die Bevölkerung“, sagte Schellenberg unserer Redaktion. Das Bundesverfassungsgericht habe für einen Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren „klar ein Szenario katastrophischen Ausmaßes vorgegeben“.

Ein Terroranschlag wie in Paris im November 2015 oder ein Amoklauf wie in München im vergangenen Sommer sei damit nicht gemeint, hob Schellenberg hervor. „Diese Ausnahmezustände sind Aufgabe der Polizei.“

Bundeswehr nur in Spezialfällen gefordert

Dass auch die Bundeswehr an der Übung mitwirkt, sieht der Deutsche Anwaltsverein kritisch.
Dass auch die Bundeswehr an der Übung mitwirkt, sieht der Deutsche Anwaltsverein kritisch. © dpa | Ingo Wagner

Der Präsident des DAV verwies darauf, dass es bei der Polizei „Spezialeinheiten und auch gepanzerte Fahrzeuge“ gebe. Terrorlagen seien für die Sicherheitskräfte beherrschbar, so Schellenberg. „Die Polizei kann Terrorlagen bewältigen, auch wenn Kriminelle an mehreren Orten zeitgleich zuschlagen. Wenn die Politik befürchtet, dass die Polizei nicht Herr dieser Lagen ist, dann sollte es darum gehen, die Polizisten in Bund und Ländern zu stärken und besser auszurüsten.“

Einzig etwa die Entschärfung von Sprengstoff oder im Fall eines Angriffs durch Terroristen mit biologischen oder chemischen Waffen habe die Bundeswehr „wichtige Kompetenzen beim Katastrophenschutz“. Schellenberg ergänzte jedoch: „Diese Einsätze der Bundeswehr sind auch jetzt schon rechtlich möglich und werden regelmäßig geübt.“

Anti-Terror-Übung in sechs Bundesländern

Polizei und Bundeswehr proben erstmals gemeinsam die Abwehr eines Terrorangriffs. Die groß angelegte Übung begann am Dienstag und soll bis Donnerstag dauern. Beteiligt sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Aufseiten des Bundes sind das Innen- und das Verteidigungsministerium dabei.