EU-Staaten müssen Flüchtlingen kein Visum erteilen
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Brüssel. Auf welchem Weg können Flüchtlinge in die EU einreisen? Der Europäische Gerichtshof hat dazu jetzt ein wegweisendes Urteil gesprochen.
Eine syrische Familie hatte geklagt, weil ihr in der belgischen Botschaft in Beirut Visa versagt worden waren
Das EuGH urteilte, dass Belgien richtig gehandelt hatte
Ob Staaten Visa für Flüchtlinge im Ausland ausgeben, unterliegt nicht dem EU- sondern nationalem Recht
Die EU-Staaten müssen Flüchtlingen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts kein Visum für einen Asylantrag ausstellen. Vielmehr sei es eine Entscheidung nach nationalem Recht, ob eine solche Einreiseerlaubnis erteilt werden könne, entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag.
Ein entsprechendes EU-Gesetz gebe es nicht. Die Luxemburger Richter widersprachen damit überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi, der seine Schlussanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an. (Az: C-638/16)
Fall einer Familie aus Aleppo verhandelt
Die EU-Staaten hatten nach dem Antrag Mengozzis weitreichende Konsequenzen für die gemeinsame Asylpolitik befürchtet. Denn wäre das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt, hätten Flüchtlinge bei einer Auslandsvertretung der 28 EU-Staaten einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.
So sehen die Flüchtlingsrouten heute aus
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In dem vorliegenden Fall geht es um ein syrisches Ehepaar mit drei kleinen Kindern aus Aleppo, das im Oktober bei der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visumsanträge nach dem EU-Visakodex gestellt hatte. Einer der Antragssteller berichtete laut EuGH von Entführung und Folter durch eine bewaffnete Gruppe. Belgien lehnte den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass es nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet sei, die katastrophale Situationen erlebt hätten. Es sei mit einer Flut von Anträgen zu rechnen, wenn Flüchtlingen gewöhnliche Touristenvisa gewährt würden. (rtr)
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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