Dresden. Das Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke läuft noch. Strafrechtlich bleibt die umstrittene „Dresdner Rede“ für ihn folgenlos.

  • AfD-Vorsitzender Höcke muss keine weitere strafrechtliche Verfolgung fürchten
  • Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen unter anderem wegen Volksverhetzung eingestellt
  • Insgesamt waren 91 Strafanzeigen gegen den Politiker gestellt worden

Die umstrittene Dresdner Rede des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke bleibt strafrechtlich folgenlos. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener seien eingestellt worden, teilte die Behörde am Mittwoch in Dresden mit.

Nach der Rede, in der Höcke Mitte Januar mit Blick auf die deutsche NS-Vergangenheit eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad gefordert hatte, waren 91 Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch von Amts wegen ermittelt.

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    „Volksverhetzung nicht nachweisbar“

    Beim Vorwurf der Volksverhetzung müsse der objektive Sinn der Meinungsäußerung bewertet werden, hieß es zur Begründung. Im Falle Höckes sei dies „eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, weshalb eine Volksverhetzung“ nicht nachweisbar sei. Da sich die Rede nicht direkt an NS-Opfer gerichtet habe, sei auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nicht nachweisbar.

    Der Bundesvorstand der Rechtspopulisten hatte am 13. Februar ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen. Anlass ist die Rede Höckes vom Januar. Die Partei hat deshalb mehrere Großspender verloren. Später räumte Höcke Fehler ein. (dpa)

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