Berlin. Im März treten wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Kranke Menschen etwa können sich ab Mittwoch Cannabis verschreiben lassen.

  • Patienten, für die es keine andere Hilfe gibt, können in Zukunft einfacher mit Cannabis-Produkten therapiert werden
  • Beim Fernsehen ändert sich die Technik für den Empfang mit Antennen. Viele brauchen neue Geräte
  • Autoren haben es einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen

Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte.

Die Kosten würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vom 1. März an gilt zudem die Reform des Urhebervertragsrechts. Ab Ende März wird schrittweise das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgewickelt.

Cannabis: Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.

DVB-T2: Es gibt vier Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und Internet. Vom 29. März an stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um.

Davon sind alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm digital terrestrisch über DVB-T, also über eine Zimmer- oder Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen Receiver könnten Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.

Urheberrecht: Urheber und Künstler können laut Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft nicht durch. (dpa)