Berlin. Die Bundesregierung bessert das WLAN-Gesetz vom Sommer nach. Hotspot-Betreiber sollen künftig keine Abmahnkosten mehr fürchten müssen.

  • Die Bundesregierung bessert das WLAN-Gesetz vom Sommer nach
  • Hotspot-Betreiber sollen künftig keine Abmahnkosten mehr fürchten müssen

Mit einem neuen Gesetz will das Bundeswirtschaftsministerium für eine stärkere Verbreitung offener WLAN-Netze sorgen. Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht unter anderem vor, dass Anbieter den Zugang zu solchen Hotspots nicht verschlüsseln müssen. Wer sein WLAN-Netz anderen anbietet, soll auch nicht mehr dafür zahlen müssen, wenn diese darin gegen Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme oder Musik herunterladen.

Die Abstimmung zwischen den Ministerien läuft noch. Konkret heißt es in dem der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorliegenden Entwurf, die WLAN-Betreiber sollten nicht dazu verpflichtet werden dürfen, „die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben“ oder „die Eingabe eines Passworts zu verlangen“. Cafés oder Hotels müssen damit nicht extra eine Vorschaltseite erstellen. Betreiber der Funknetze brauchen zudem keine Abmahnkosten mehr zu fürchten.

EuGH-Urteil brachte Unsicherheit

Die Regierung bessert damit ein erst im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedetes WLAN-Gesetz nach. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das neue Rechtsunsicherheiten gebracht hatte. Die Richter hatten entschieden, dass zwar WLAN-Anbieter nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen.

Sie stellten aber laut Gesetzentwurf zugleich fest, „dass ein Gericht oder eine nationale Behörde gegen einen WLAN-Anbieter eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“. Dies könnte etwa durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden. Die Anbieter müssen seitdem fürchten, ihren WLAN-Hotspot verschlüsseln zu müssen und abgemahnt zu werden, was hohe Kosten mit sich bringen kann.

Änderungen noch in dieser Legislaturperiode

Um den Vorgaben des EuGH Rechnung zu tragen, schlägt das Wirtschaftsministerium vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten zu sperren, um illegale Downloads zu verhindern. Dies könne von den Betreibern bei handelsüblichen Routern jedoch direkt am Gerät eingestellt werden, hieß es aus dem Ministerium. Die Möglichkeit solle als letztes Mittel greifen, wenn nicht anders gegen die Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden könne und Wiederholungsgefahr drohe.

Eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes befinde sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien und solle zügig und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Deutschland hinke bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im europäischen Vergleich noch immer hinterher.

Gesetz bereits im Sommer kritisiert

Drahtlose Internetzugänge gelten etwa für Cafés, Restaurants und Hotels, auf Flughäfen aber auch in Einkaufszentren und Arztpraxen mittlerweile als wichtiger Wettbewerbsfaktor. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte den neuen Entwurf, der teuren Unterlassungsansprüchen vorbeuge.

Opposition und Internetverbände hatten schon bei dem im Sommer verabschiedeten Gesetz kritisiert, dass das Ende der Störerhaftung und die Absage an Abmahnungen nicht ausdrücklich im eigentlichen Gesetzestext erwähnt war. Dort hieß es nur in der Begründung des Gesetzes, dass die Anbieter von Haftung ausgenommen sind und die Betreiber nicht für Abmahnkosten aufkommen müssen.

Netzpolitiker: Freies WLAN muss Standard sein

Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil begrüßte die neue rechtliche Klarstellung und forderte eine schnelle Einigung innerhalb der Regierung. „Freies WLAN muss zum Standard werden“, sagte er Reuters. „Das geht nur, wenn das Haftungs- und Kostenrisiko für WLAN-Betreiber ausgeschlossen wird.“ Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sprach von einem „unseligen Hin und Her“. (rtr)

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