Osnabrück. Der Bundestag berät über ein Gesetz für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Deutsche Städtetag hat sich nun positioniert.

In der Diskussion um eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum befürwortet der Deutsche Städtetag die Gesetzespläne der Bundesregierung. „Wir unterstützen die Möglichkeit der Verschärfung der Videoüberwachung“, sagte am Mittwoch die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Eva Lohse (CDU), nach einer Sitzung des Kommunalverbands in Osnabrück.

Die Überwachung öffentlicher Plätze sei nach einer Einzelfallentscheidung bisher möglich gewesen, wenn es sich um bekannte Kriminalitätsschwerpunkte handele. Inzwischen gebe es auch die Möglichkeit, bei einer hohen Gefährdungslage und abstrakten Gefahren etwa Weihnachtsmärkte, Messen oder Karnevalsveranstaltungen zu überwachen.

Eva Lohse (CDU), Präsidentin des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen.
Eva Lohse (CDU), Präsidentin des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen. © dpa | Friso Gentsch

Es gehe immer um die Abwägung des individuellen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen und dem Schutz vor Straftaten auf der anderen Seite. Die Bundesregierung sei dabei, die Rechtsgrundlagen für diese Einzelfallentscheidungen zu verändern und die Voraussetzungen für Videoüberwachungen damit zu vereinfachen. „Videoüberwachung kann bei der Verfolgung von Straftaten helfen“, sagte sie zu dem Argument, dass dies keine Straftaten verhindere. Im Bundestag wird derzeit auch als Konsequenz aus den jüngsten terroristischen Anschlägen über einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung beraten.

Allerdings müsse dies nach wie vor Aufgabe der Polizei bleiben und dürfe nicht auf die Ordnungsämter der Städte übertragen werden, sagte Lohse. „Der Druck auf die Kommunen wird immer stärker, selber Videoüberwachung machen zu müssen“, sagte sie. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sei aber eindeutig Sache der staatlichen Polizei. Kommunale Beamte der Ordnungsämter seien weder für solche Aufgaben ausgebildet noch befugt, etwa Menschen festzunehmen.

Nach den Terrorakten in Deutschland im vergangenen Jahr in Ansbach, Würzburg und Berlin habe sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ verändert, sagte Lohse. Die Anforderungen bei der Gefährdungseinschätzung durch Polizei und Kommunen seien gestiegen. „Spätestens seit den Erfahrungen, die man in Berlin gemacht hat, werden die Sicherheitskonzepte, die man gemeinsam erarbeitet hat, anders aussehen.“ (dpa)