Berlin. Fahrer automatisierter Autos sollen nicht zwangsläufig bei Unfällen haften. Das sieht ein Gesetz von Verkehrsminister Dobrindt vor.

Wer hinter dem Steuer eines automatisiert fahrenden Autos sitzt, soll nicht zwangsläufig für einen Unfall haften, wenn er die Fahrautomatik korrekt bedient hat. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen soll.

Dem Entwurf zufolge „bleibt es bei dem Ersatz des Schadens durch den Fahrzeughalter“, wenn der Fahrer keine Schuld am Unfall habe. Dies werde „dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung des Halters und die Versicherung des Herstellers klären, wer im Ergebnis die Kosten des Unfalls zu tragen hat“, heißt es zur Begründung.

„Modernstes Straßenverkehrsrecht der Welt“

Damit nach einem Unfall festgestellt werden kann, ob der Fahrer oder die Fahrautomatik das Auto gelenkt hat, sollen diese Informationen aufgezeichnet werden. „Die Daten sind spätestens nach vier Jahren zu löschen“, heißt es in dem Entwurf, mit dem das Straßenverkehrsgesetz geändert werden soll.

„Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich“, sagte Dobrindt dieser Redaktion. Das bedeute, dass automatisierte Systeme im Auto „die Fahraufgabe komplett übernehmen“ dürften. Der Fahrer könne dann die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen. Deutschland werde das „modernste Straßenverkehrsrecht der Welt“ haben, versprach der CSU-Politiker. Automatisiertes Fahren sei die „größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils“.