Berlin. Ohne Hinweis auf seinen Gefährderstatus wollte eine NRW-Ausländerbehörde Anis Amri abschieben. Sein Passersatz wurde normal beantragt.

Die nordrhein-westfälischen Behörden wollten gegenüber Tunesien die Gefährlichkeit des späteren Berliner Attentäters Anis Amri verschweigen. Amri wurde nach Informationen unserer Redaktion von der Zentralen Ausländerbehörde Köln (ZAB) auf Anweisung des NRW-Innenministeriums bewusst so behandelt wie jeder gewöhnliche abgelehnte Asylbewerber.

Das Ministerium habe am 25. August 2016 „entschieden, dass die Passersatzpapier-Beschaffung auf normalem Wege ohne Hinweis auf den Gefährderstatus beantragt werden soll“, erklärte eine Sprecherin der Stadt Köln in einer schriftlichen Antwort. Die Ersatzpapiere waren für eine Abschiebung Amris in sein Heimatland Tunesien notwendig. Den nordrhein-westfälischen Behörden war Amri zu diesem Zeitpunkt bereits Monate als gefährlicher Islamist bekannt.

Jäger bestätigt Anweisung

Ein Sprecher von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bestätigte diese Anweisung an die ZAB Köln auf Nachfrage: „Von einem Hinweis auf den Gefährderstatus gegenüber den tunesischen Behörden versprachen wir uns keine Beschleunigung der Passersatzpapier-Beschaffung.“

Die ZAB Köln habe am 25. August 2016 das tunesische Generalkonsulat aufgefordert, Amri für eine Abschiebung „so schnell wie möglich zu identifizieren“. Dabei seien sein Geburtsdatum, Finger- und Handflächenabdrücke sowie ein Verweis auf dessen zwölf Aliasnamen beigefügt worden.

Amris Fingerabdrücke zugewiesen

Am 20. Oktober hatte das tunesische Generalkonsulat dennoch zunächst angegeben, dass die angefragte Person unbekannt sei. Auf Betreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) erklärte Interpol Tunis jedoch vier Tage später, dass die übermittelten Finger- und Handabdrücke eindeutig dem tunesischen Staatsbürger Anis Amri zuzuordnen seien.

Die bei der Stadt Köln angesiedelte Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) ist eine von drei Stellen in NRW, die im Auftrag des Landes Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren betreiben. (FMG)