München. Der Sachverständige im NSU-Prozess hält die mutmaßliche Rechtsterroristen Beate Zschäpe für schuldfähig. An ihren Aussagen zweifelt er.

Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess, Henning Saß, hat Zweifel an der Selbstdarstellung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Medienberichten zufolge hat er die Angeklagte am Mittwoch für voll schuldfähig erklärt.

Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, zitiert n-tv den Gutachter. Es sei davon auszugehen, dass Zschäpe ihr rechtsextremes Verhalten fortführe, sollte sich die Möglichkeit ergeben. Außerdem erfülle Zschäpe die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, sollte es zu einer Verurteilung im Sinne der Anklage kommen.

Zschäpe sei selbstbewusst und unbeugsam

Aus seinen Beobachtungen schließe Saß bei Zschäpe auf ein „Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie“ und zugleich Widerstand gegen „Fremdbestimmung“, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck „einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person“. Vielmehr erscheine Zschäpe als „selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam“.

Saß hatte angekündigt, am Nachmittag über Zschäpes Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit zu urteilen. Die mutmaßliche Rechtsterroristin ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des NSU angeklagt. (cho/dpa)