München. Könnte gegen Beate Zschäpe eine Sicherungsverwahrung verhängt werden? Zu dieser Frage äußert sich im NSU-Prozess ein Sachverständiger.

Nach Wochen mit zahlreichen juristischen Finten steht im NSU-Prozess das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe auf der Tagesordnung. Der Sachverständige Henning Saß hatte bereits am Dienstag mit seinem Bericht über die Persönlichkeit der Hauptangeklagten begonnen, am Mittwoch will er ihn zu Ende führen.

Saß ist vom Oberlandesgericht München beauftragt worden, Zschäpes Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit zu beurteilen. Es wird erwartet, dass er sich am Mittwoch auch zum Thema Sicherungsverwahrung äußert.

Gutachter: Zschäpe neigt zu Verharmlosung

Denn das Gericht verspricht sich von Saß' Ausführungen nicht nur Aufschluss für das Urteil, sondern auch zu der Frage, ob es gegen Zschäpe gegebenenfalls zusätzlich zu einer Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung verhängen könnte. Am Dienstag hatte Saß bereits Eindrücke geschildert, die er im Verlauf des Prozesses gewonnen hatte.

Seiner Einschätzung nach neigt Zschäpe dazu, Verantwortung abzuschieben und eigenes Verhalten zu verharmlosen. Gleichzeitig verfüge sie über ein „gesundes Selbstbewusstsein“.

Offen, wie lange Beweisaufnahme noch dauert

In einem schriftlichen Entwurf hatte Saß zuvor bereits angedeutet, dass Zschäpe schuldfähig sei. Zur Frage der Sicherungsverwahrung hatte er für seinen mündlichen Bericht nun konkretere Aussagen angekündigt. Das psychiatrische Gutachten markiert in der Regel das Ende der Beweisaufnahme in Strafprozessen. Wann die Beweisaufnahme im konkreten Fall abgeschlossen sein wird, ist noch offen.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass. (dpa)