Opfer von Berliner Terroranschlag drohen mit Klage
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Berlin. Die Berliner Terroropfer haben einen Anwalt eingeschaltet. Sie fordern eine angemessene Entschädigung. Ein Millionenbetrag ist denkbar.
Knapp vier Wochen nach dem Terroranschlag in Berlin haben davon Geschädigte einen Anwalt eingeschaltet, um schnelle und angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Dabei schließen sie eine Klage vor Gericht und einen Prozess um fehlende Sicherheitsmaßnahmen wie Betonpoller nicht aus.
„Im worst case könnte das eine kostspielige Angelegenheit werden“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur über Zahlungen, die möglicherweise auf den Staat zukommen könnten. Schulz sprach von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag. Der „Tagesspiegel“ hatte am Freitag darüber berichtet.
Anwalt vertrat auch NSU-Opfer
Schulz forderte die Bundesregierung indirekt auf, auf die Betroffenen, also die Verwandten der Toten und die verletzten Menschen, zuzugehen und über die Höhe von Entschädigungen zu sprechen. „Der Staat kann auch sagen, wir müssen die juristische und öffentliche Diskussion und die Prozesse nicht führen, wir entschädigen jetzt schon.“
Der Rechtsanwalt vertrat schon Angehörige und Opfer anderer Verbrechen und Anschläge, etwa nach der NSU-Mordserie und nach dem Anschlag auf die Diskothek La Belle im Jahr 1986.
Nach dem aktuellen Stand erhalten die Angehörigen und Verletzten als Terroropfer einmalige Zahlungen durch das Bundesamt für Justiz. Außerdem gibt es Geld der Verkehrsopferhilfe, die einspringt, wenn Menschen vorsätzlich mit Hilfe von Kraftfahrzeugen getötet oder verletzt werden. Das wird ähnlich wie bei Verkehrsunfällen geregelt. Die maximale Höhe der Gesamtzahlungen beträgt pro Fall, also auch bei dem Terroranschlag, 7,5 Millionen Euro. (dpa)
Trauer um Opfer des Anschlags von Berlin
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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