Münster. Die Nachfolger von Opfer deutscher Kriegsverbrechen fordern von Deutschland Entschädigung. Dazu wird es wohl vorerst nicht kommen.

Der Namibia-Beauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), schließt eine direkte Entschädigung für Nachkommen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Südwestafrika weiter aus. „Es kann nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“, sagte Polenz zu dem Versuch von Namibiern, Zahlungen gerichtlich einzuklagen. „Wir haben es in Namibia mit der Ururenkel-Generation zu tun.“

Deutschland wolle sich aber offiziell für den Völkermord der deutschen Kolonialtruppen in der Zeit von 1904 bis 1908 entschuldigen und materiell stark engagieren. „Es geht dabei um ein langfristiges Engagement, jenseits dessen, was bisher schon in der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit geleistet wird“, erläuterte Polenz, der die Verhandlungen mit der namibischen Regierung zum Umgang mit dem Völkermord leitet.

Regierung nicht überrascht von Forderungen

Der CDU-Politiker nannte Projekte zu Berufsbildung, Wohnungsbau, Landreform und Stromversorgung. Hinzu komme die geplante deutsch-namibische Zukunftsstiftung, die sich der Erinnerungskultur, Schulbüchern, dem Schüleraustausch und der Forschung widmen soll.

Die Berichte über eine Entschädigungsklage von Herero- und Nama-Vertretern gegen Deutschland vor einem New Yorker Gericht bezeichnete Polenz als nicht überraschend. Die Initiatoren seien schon zweimal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert. In den USA sind solche Klagen zulässig. „Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde“, sagte Polenz. Denn es fehle eine Rechtsgrundlage für Kriegsverbrechen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die 1951 in Kraft getretene Völkermord-Konvention gelte nicht rückwirkend.

Trotz Ablehnung scheint Zusammenarbeit weiter möglich

Negative Folgen für die Gespräche mit der namibischen Regierung befürchtet Polenz nicht. Der nächste Termin werde wohl im Februar oder März in Berlin stattfinden. Ziel der Gespräche ist ein gemeinsamer Text, der Grundlage der Resolution sein soll. „Darin soll das Wort Völkermord vorkommen im Sinne der Völkermord-Definition, nicht als Rechtsbegriff, sondern als politisch-historische Einordnung“, sagte Polenz. Durch den Vernichtungskrieg deutscher Truppen waren zwischen 1904 und 1908 mehr als 100.000 Menschen im heutigen Namibia getötet worden. (epd)