Leipzig. Die Landesregierung in NRW hatte 2015 das Kükenschreddern verboten. Gerichte kippten das Verbot jedoch. Nun wird aber neu verhandelt.

Die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands haben eine Berufung von zwei Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen zugelassen und ermöglichen damit eine Verhandlung zum Thema Kükentötung. (AZ: 3C 28.26 und 29.16)

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hatte zuvor ein Verbot der Tötung von Eintagsküken in dem Bundesland gekippt. Die Landkreise Paderborn und Gütersloh hatten sich jedoch für das Verbot eingesetzt, dass der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) erlassen hatte.

NRW-Umweltminister hatte Verbot durchgesetzt

Das Oberverwaltungsgerichts Münster hatte im Mai 2016 das massenhafte Töten von Eintagsküken in der Geflügelwirtschaft für vereinbar mit dem Tierschutz erklärt. Das Töten der Küken sei nicht zu beanstanden, weil das Bundestierschutzgesetz dies erlaube, hieß es zur Begründung. Ein tierschutzrechtliches Tötungsverbot müsse vom Bund und nicht von einer Behörde geregelt werden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Kreise Paderborn und Gütersloh legten vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, der nun stattgegeben wurde.

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) begrüßte die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie zeige, dass auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Grundsatzklärung in der Frage der massenhaften Tötung von Eintagsküken erreichen wolle.

Männliche Küken werden geschreddert oder vergast

In der Legehennen-Zucht wird es innerhalb der EU geduldet, dass männliche Küken innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden. Grund ist, dass sie keine Eier legen können, aber aufgrund der Zucht auch nicht für die Mast geeignet sind. Remmel hatte 2013 per Erlass die Ordnungsbehörden in NRW aufgerufen, die Praxis zu untersagen.

Gegen das Anfang 2015 in Kraft getretene Verbot klagten elf Brütereien, denen zuerst das Mindener Verwaltungsgericht und dann das Oberverwaltungsgericht Münster Recht gab. Die Bundesregierung lehnt ein Verbot der Kükentötung bislang ab und hofft auf eine technische Lösung, bei der männliche Embryos vor dem Brüten aussortiert werden. (epd)