Karlsruhe. Das Bundesland Bayern bleibt Teil der Bundesrepublik Deutschland. Eine Klage für einen Volksentscheid zum Austritt blieb erfolglos.

Bayern ist zwar ein Freistaat, doch wird das Bundesland weiterhin Teil der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Das Grundgesetz sehe keine Abspaltung einzelner Bundesländer vor, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 349/16)

Der Beschwerdeführer aus Bayern hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Als diese abgelehnt wurde, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bayernpartei hatte mit der Initiative „Freiheit für Bayern“ um einen Austritt des Landes aus dem Zusammenschluss des deutschen Bundesländer geworben.

Länder sind nicht „Herren des Grundgesetzes“

Doch die Karlsruhe Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ beruhender Nationalstaat, so dass einzelne Bundesländer keine „Herren des Grundgesetzes“ seien.

Die einzelnen Länder könnten daher auch nicht über den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Solche Austrittsbestrebungen verstießen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in dem Beschluss. (dpa)