Berlin. Die Kommunen fordern, die zielgenaue Videoüberwachung deutlich zu verstärken. Der Datenschutz steht ihnen dabei allerdings im Weg.

Nach dem Terroranschlag von Berlin haben die Kommunen eine Einschränkung des Datenschutzes gefordert, um den verstärkten Einsatz zielgenauer Videoüberwachung in Deutschland zu ermöglichen. Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger nehme wegen der erhöhten Terrorgefahr und der steigenden Hass-Kriminalität deutlich zu, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, unserer Redaktion.

Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund fordert eine Einschränkung des Datenschutzes.
Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund fordert eine Einschränkung des Datenschutzes. © imago/Reiner Zensen

Die Videoüberwachung in den Innenstädten und im öffentlichen Nahverkehr diene der Prävention und der erfolgreichen Strafverfolgung. „Gerade im Bereich der kameragestützten Überwachung des öffentlichen Raums bieten die technologischen Innovationen völlig neue Chancen“, sagte Landsberg. „Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind.“

Abbau des Datenschutzes gefordert

Die gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder ließen eine Ausweitung der Videoüberwachung nur eingeschränkt zu, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands. „Derzeit wird in Deutschland vieles, was möglich wäre, mit Hinweis auf den Datenschutz verhindert.“

Landsberg forderte: „Die strengen Datenschutzregelungen müssen dringend abgebaut werden. Dem Schutz der Allgemeinheit ist Vorrang vor dem Schutz der informationellen Selbstbestimmungsfreiheit einzuräumen.“ Aus berechtigtem Datenschutz dürfe kein unbeabsichtigter Täterschutz werden.

Verlängerung der Löschfristen

Darüber hinaus forderte der Vertreter des Städte- und Gemeindebunds, die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen auszuweiten, um belastbares Material zur Verfolgung der Täter verwerten zu können. „Eine 24-Stunden- oder 48-Stunden-Frist, nach der die mit der Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder wieder gelöscht werden müssen, reicht nicht aus, um angemessen reagieren zu können“, sagte Landsberg. „Die Löschfristen sollten mindestens 2 Monate betragen.“ Dies sei bislang nur in Sachsen der Fall.

An welchen Orten die Videoüberwachung eingeführt werde, solle zwischen Kommune und Polizei abgestimmt werden, führte Landsberg aus. Die Videoüberwachung müsse für jedermann erkennbar sein. „Bereits ihre Kenntnis kann insbesondere im ÖPNV, aber auch in öffentlichen Einrichtungen, vorbeugend wirken“, sagte er. (FMG)