Gao. Die Arbeit der Bundeswehr im afrikanischen Mali wird immer aufwändiger und gefährlicher. Nun war die Verteidigungsministerin zu Gast.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die deutschen Soldaten im gefährlichen Norden des afrikanischen Krisenstaates Mali auf einen langen Einsatz eingestimmt. „Es gilt bei diesem Einsatz, dass wir Geduld haben müssen“, sagte sie am Montag bei einem Truppenbesuch bei den UN-Blauhelmsoldaten in der ehemaligen Rebellenhochburg Gao am Rande der Sahara.

In Gao sind fast 600 deutsche Blauhelmsoldaten stationiert. Sie sind Teil einer UN-Mission, die zur Umsetzung eines Friedensabkommens in dem westafrikanischen Land beitragen soll.

Die Beteiligung der Bundeswehr soll im nächsten Jahr deutlich ausgeweitet werden. Die Obergrenze für den Einsatz deutscher Soldaten steigt dann auf 1000. Für Rettungseinsätze sollen jeweils vier Sanitäts- und Kampfhubschrauber bereitgestellt werden.

Kein Vergleich mit Afghanistan

Vergleiche mit dem seit 15 Jahren laufenden, verlustreichen Einsatz in Afghanistan, wies von der Leyen aber zurück. „Das wäre auch nicht fair, diesem Land gegenüber, dem Kontinent Afrika gegenüber.“ Es brauche aber seine Zeit, bis Mali alleine für seine Sicherheit sorgen könne. „Insofern müssen wir uns auf einen längeren Zeitraum in der internationalen Gemeinschaft einstellen.“

Der Norden war 2012 vorübergehend in die Hände islamistischer und anderer Rebellengruppen geraten. Nur eine französische Intervention konnte die Aufständischen stoppen. Es gibt aber vor allem in Nordmali bis heute immer wieder Anschläge und Angriffe von Aufständischen auch auf die UN-Truppen. Bis Oktober sind 70 Blauhelmsoldaten und andere UN-Kräfte getötet worden.

Drei Drohnen der Bundeswehr im Einsatz

Bereits jetzt sind drei der größten Bundeswehr-Drohnen vom Typ „Heron“ für Aufklärungsflüge in Gao stationiert. Sie überwachen einen großen Teil des unsicheren Nordens von Mali. „Das ist für diese UN-Mission ganz entscheidend“, sagte von der Leyen.

Die Verteidigungsministerin nahm bei ihrem Besuch auch die malische Regierung in die Pflicht. „Ganz entscheidend ist, dass die malische Regierung, die Politik in Mali und die Gesellschaft in Mali mitzieht“, sagte sie. Die internationale Gemeinschaft könne nur einen Rahmen bieten und den einheimischen Kräften Zeit verschaffen. „Aber die Initiative muss aus Mali selber heraus kommen.“

Bundeswehrverbands-Chef André Wüstner rügte, operativ sei in Mali wenig von einem vernetzten Ansatz zu sehen. „Ich habe die Sorge, dass dauerhaft die gleichen Fehler wie in Afghanistan gemacht werden: zielloser Einsatz von Entwicklungsgeldern, wenig Koordination zwischen den Ressorts gepaart mit Machbarkeitsillusionen und überzogene Erwartungen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Bundeswehr im Inland: Was ist erlaubt?

Seit den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Juli 2016 streitet die Regierungskoalition wieder über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen, die in den Artikeln 35 und 87a geregelt sind.
Seit den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Juli 2016 streitet die Regierungskoalition wieder über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen, die in den Artikeln 35 und 87a geregelt sind. © Getty Images | Sean Gallup
AMTSHILFE, Artikel 35, Absatz 1: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr ist seit mehr als einem Jahr an der Unterbringung, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen beteiligt. In einem Hangar des Tempelhofer Flughafens in Berlin bauten sie etwa Zelte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf,...
AMTSHILFE, Artikel 35, Absatz 1: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr ist seit mehr als einem Jahr an der Unterbringung, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen beteiligt. In einem Hangar des Tempelhofer Flughafens in Berlin bauten sie etwa Zelte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf,... © REUTERS | REUTERS / HANNIBAL HANSCHKE
...Bundeswehr-Sanitäter untersuchten kranke Flüchtlinge, wie Daniel Pasie (M.) aus dem Kommando „Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst“ beim Einsatz im niedersächsischen Weener.
...Bundeswehr-Sanitäter untersuchten kranke Flüchtlinge, wie Daniel Pasie (M.) aus dem Kommando „Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst“ beim Einsatz im niedersächsischen Weener. © dpa | Ingo Wagner
Dieser Soldat informierte in einer Sammel- und Verteilungsstelle im bayerischen Freilassing Flüchtlinge, die gerade von der deutsch-österreichischen Grenze abgeholt worden waren. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms waren 9000 Soldaten im Einsatz, heute sind es noch etwa 900.
Dieser Soldat informierte in einer Sammel- und Verteilungsstelle im bayerischen Freilassing Flüchtlinge, die gerade von der deutsch-österreichischen Grenze abgeholt worden waren. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms waren 9000 Soldaten im Einsatz, heute sind es noch etwa 900. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Die Flüchtlingshilfe war der bisher größte Einsatz der Bundeswehr im Inland. Er hatte mehr als ein Jahr Laufzeit. Ab Juni 2015 unterstützte die Truppe Länder und Kommunen mit mehr als 2,2 Millionen Arbeitsstunden bei der Registrierung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
Die Flüchtlingshilfe war der bisher größte Einsatz der Bundeswehr im Inland. Er hatte mehr als ein Jahr Laufzeit. Ab Juni 2015 unterstützte die Truppe Länder und Kommunen mit mehr als 2,2 Millionen Arbeitsstunden bei der Registrierung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. © dpa | Christoph Schmidt
KATASTROPHENHILFE, Artikel 35, Absatz 2: „ (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“ Bei der...
KATASTROPHENHILFE, Artikel 35, Absatz 2: „ (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“ Bei der... © REUTERS | REUTERS / FABRIZIO BENSCH
... Flutkatastrophe in Hamburg 1962 bauten Tausende Soldaten Dämme, halfen bei Evakuierungen und beim Aufräumen, etwa beim Entsorgen von Tierkadavern.
... Flutkatastrophe in Hamburg 1962 bauten Tausende Soldaten Dämme, halfen bei Evakuierungen und beim Aufräumen, etwa beim Entsorgen von Tierkadavern. © imago stock&people | imago stock&people
Auch bei den Überschwemmungen im Juni 2016 in Bayern waren Bundeswehrsoldaten im Einsatz, genauso wie bei...
Auch bei den Überschwemmungen im Juni 2016 in Bayern waren Bundeswehrsoldaten im Einsatz, genauso wie bei... © dpa | Tobias Hase
...den Hochwasserkatastrophen an der Oder und...
...den Hochwasserkatastrophen an der Oder und... © Getty Images | Sean Gallup
...an der Elbe. Solche Einsätze können sowohl unter Amts- als auch unter Katastrophenhilfe laufen.
...an der Elbe. Solche Einsätze können sowohl unter Amts- als auch unter Katastrophenhilfe laufen. © Getty Images | Sean Gallup
Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein.
Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein. © dpa | Jens Wolf
NOTSTAND, Artikel 87a, Absatz 4: „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“ Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben.
NOTSTAND, Artikel 87a, Absatz 4: „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“ Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben. © REUTERS | REUTERS / FABRIZIO BENSCH
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Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels beklagte ebenfalls, dass militärische und zivile Missionen zu schlecht aufeinander abgestimmt seien. Zudem sei die Wasserversorgung mangelhaft, sagte Bartels dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der stellvertretende Generalinspekteur Markus Kneip, der von der Leyen in Mali begleitete, wies Kritik an der Wasserknappheit im UN-Camp in Gao zurück. Zurzeit sind die Soldaten dort angehalten, nur zwei Minuten zu duschen. Selbstbeschränkung sei „soldatisch ehrenvoll“, sagte Kneip. „Soldaten können auch mit einer Wasserflasche duschen.“ (dpa)