Paris. Die IWF-Chefin Christine Lagarde könnte schadlos aus dem Strafprozess gegen sie hervorgehen. Die Anklage will keine Verurteilung.

Im Prozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde im Zusammenhang mit einer Millionen-Zahlung an den Unternehmer Bernard Tapie hat sich die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch ausgesprochen. Die Ergebnisse der Anhörung hätten die „sehr schwachen“ Anschuldigungen gegen die 60-Jährige nicht untermauert, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag in Paris.

Lagarde wird fahrlässiges Verhalten im Amt als frühere französische Finanzministerin vorgeworfen, was zu einer missbräuchlichen Zahlung öffentlicher Gelder geführt haben soll. Lagarde weist ein Fehlverhalten zurück. Marin sprach sich dafür aus, das Verfahren einzustellen. „Madame Lagarde kann keinerlei strafbare Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden“, sagte Philippe Lagauche, ein weiterer Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Es geht um Fall von 2008

Die heutige Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat wiederholt versichert, sie habe bei dem Vorfall 2008 und auch sonst stets im Interesse des Staates gehandelt und sich an das Gesetz gehalten. Mit einem Urteil wird am Montag gerechnet. Bei einer Verurteilung drohen Lagarde eine Strafe von 15.000 Euro und bis zu einem Jahr Haft. Dies könnte ihre Funktion als IWF-Chefin infrage stellen.

Das Verfahren vor dem Gerichtshof der Republik sollte die Rolle Lagardes bei der Zahlung von 400 Millionen Euro aufklären. Das Geld war Tapie als Schadenersatz zuerkannt worden. Damit sollten Verluste ausgeglichen werden, die ihm 1992 beim Verkauf von Adidas -Anteilen entstanden sein sollen. Nach Tapies Ansicht wurde er von dem heute nicht mehr bestehenden staatlichen Institut Credit Lyonnais dazu gebracht, die Anteile deutlich unter Wert zu verkaufen. Im Dezember 2015 wurde Tapie zur Rückzahlung der Summe verurteilt. (rtr)