Berlin. Wikileaks hat über 2000 Dokumente aus dem NSA-Untersuchungsausschuss veröffentlicht. Es ist wohl nicht die letzte Veröffentlichung.

Nach der Enthüllung von 2420 teils geheimen Dokumenten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss hat Bundestagspräsident Norbert Lammert die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Der Bundestagspräsident beruft sich dabei auf § 353b des Strafgesetzbuches. Der Paragraf legt die Strafverfolgung bei der „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ fest.

Mit der Ermächtigung Lammerts ist der Weg für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft frei. Sie soll untersuchen, wie die Daten in die Hand von Wikileaks gelangten. Nach aktuellem Stand kommt entweder eine Hacker-Gruppe oder ein Leck im Bundestag als Quelle der Unterlagen infrage.

Hackerangriff scheint wahrscheinlich

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte am Donnerstag die Unterlagen NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Schon jetzt scheint sicher, dass dies nicht die letzte Veröffentlichung von teils vertraulichen Dokumenten durch die Plattform ist. Ausschussmitglieder und Sicherheitsexperten schließen nicht aus, dass Hacker im Besitz weiterer Dokumente sind.

Die nun veröffentlichten 90 Gigabyte an Daten stammen alle aus dem Bundestag, dies belegt der Eingangsstempel, der auf den digitalisierten Schreiben zu finden ist. Fast alle Dokumente befassen sich mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dem US-amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA. Eine stichprobenartige Durchsicht der Dokumente durch unsere Redaktion zeigt, dass die Schreiben größtenteils mit „Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind – die niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland. Dokumente mit der allerhöchsten Geheimhaltungsstufe werden in der Regel erst gar nicht digitalisiert.

Wie kam Wikileaks an die Unterlagen?

Die nun veröffentlichten Dokumente verraten keine Staatsgeheimnisse, sondern bestätigen im Wesentlichen bisherige Recherchen zur Kooperation der beiden Geheimdienste. Was an den Wikileaks-Dokumenten brisant ist, ist der Umstand ihrer Veröffentlichung. Der NSA-Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) beklagte gegenüber unserer Redaktion, dass der Bundestag „nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des Lecks Sicherungsmaßnahmen eingeleitet hat“.

Er sei auch deswegen beunruhigt, weil „ein ausländischer Hackerangriff nicht ausgeschlossen werden kann“. Namentlich erwähnte er den russischen Geheimdienst.

Weitere Veröffentlichungen könnten folgen

Sensburg vermutet, dass dies nicht die letzte Veröffentlichung von Dokumenten aus dem Ausschuss ist. Dafür spreche zum Beispiel, dass bisher lediglich Unterlagen aus der Zeit bis Ende Januar 2015 zugänglich gemacht wurden.

Die Erfahrung mit bisherigen Wikileaks-Veröffentlichungen lässt Sensburgs Vermutung plausibel erscheinen. Vor allem im Rahmen der E-Mail-Affäre um die US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton hatte Wikileaks in mehreren Schüben Dokumente veröffentlicht.

Die Arbeit des NSA-Ausschusses sehen seine Mitglieder aber auch schon durch die erste Veröffentlichung erschwert. „Wer sowas durchsticht und veröffentlicht, torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Dienste“, schrieb Ausschussmitglied Konstantin von Notz (Grüne) auf Twitter.

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